Söder: Öffnung der Gastronomie um Pfingsten

| Politik Politik

Das bayerische Gastgewerbe kann auf Lockerungen der aktuellen Beschränkungen um Pfingsten herum hoffen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte diesen Zeitraum am Dienstag in Aussicht. In Österreich gebe es den Plan, Mitte Mai die Gastronomie und Ende Mai die Hotellerie schrittweise zu öffnen, sagte er. Und Österreich sei Bayern in der Krise um etwa zwei Wochen voraus. Das decke sich mit den in der Regierung diskutierten Zeitachsen «um Ende Mai herum, um Pfingsten herum». Die genaueren Daten werde man noch festlegen.

Die Branche selbst hatte dagegen mehrfach frühere Lockerungen gefordert. Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte sich in der Vergangenheit ähnlich geäußert und immer wieder konkrete Zeitpläne gefordert. Jetzt sagte er, man müsse abhängig vom Infektionsgeschehen entscheiden.

In Österreich dürfen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai wieder öffnen. Das teilte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag in Wien mit. Bereits am 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe mit neuen Regeln wieder ihre Türen aufsperren. Weiterlesen
 

[Anzeige]
Atemschutzmasken für Hotels und Restaurants passend zur Marke
Wenn die Hotels und Restaurants wieder öffnen, dürfte das Tragen von Masken geboten sein. Tageskarte empfiehlt Hoteliers und Gastronomen den Münchner Anbieter Brandcraft, der das gesamte Repertoire an Schutzmasken, von medizinisch bis ästhetisch bereithält. Auch der Schutz der Mitarbeiter und Gäste, funktioniert mit Stil und passend zur eigenen Marke (inkl. Unternehmens-Logo und -Farbe, wenn gewünscht).
[Mehr erfahren]


«De facto 100 Prozent» des Handels wieder geöffnet

Mit der Erlaubnis, dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf diesen Wert reduzieren, seien «de facto 100 Prozent» des Handels wieder geöffnet, sagte Söder. Der Freistaat hatte damit auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reagiert. Dieser hatte gerügt, dass große Geschäfte zunächst auch mit Verkleinerung nicht öffnen durften.

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßte dass die Landesregierung die Regelung dazu korrigiert habe. Zudem forderte er Perspektiven für anderen Branchen. «Im Event- und Cateringbereich, im Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist derzeit überhaupt nicht absehbar, wann wieder mit Kunden und Gästen zu rechnen ist», sagte BIHK-Präsident Eberhard Sasse. «Der Staat muss hier aktiv werden, ansonsten drohen im hohen Maße Insolvenzen und Arbeitslosigkeit.»

Ausgenommen von den Ladenöffnungen sind derzeit noch Läden in Einkaufszentren - auch wenn sie kleiner als 800 Quadratmeter sind. Doch hier gibt es eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, die dem Betreiber eines Geschäfts in einem Einkaufszentrum vorläufig erlaubt zu öffnen. Aiwanger sagte dazu am Dienstag, man müsse sich dieses Urteil zunächst ansehen.

Disziplin beim Einkaufen

Der Wirtschaftsminister sagte zudem, es habe ihn gefreut, wie diszipliniert die Menschen am Montag beim Einkaufen mit Maskenpflicht und Hygieneregeln umgegangen seien. Wirtschaft und Gesellschaft seien gefordert, den Punkt zu finden, den man verantworten könne und der trotzdem das System am laufen halte. Man könne nur dann weitere Branchen öffnen, wenn zusätzliche Infektionsgefahren vermieden werden könnten.

Bei der Auszahlung der Soforthilfen für Unternehmen sind laut Aiwanger inzwischen 1,2 Milliarden Euro vom Freistaat geflossen. Mehr als jeder zweite Antragssteller sei bedient worden. Allerdings habe man noch viele zehntausend Anträge, die geprüft werden müssten. Beispiele aus anderen Ländern, wo es zu Betrug gekommen war, zeigten, dass es wichtig sei, eine Balance zwischen Schnelligkeit und Sorgfalt zu finden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.