Bund und Länder verlängern wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine steuerliche Erleichterung für Unternehmen.
Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann demnach auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Die Verlängerung sei ein deutliches Zeichen zur Unterstützung von Unternehmen und ihrer Liquidität, hieß es.