Spahn: Corona-Pflichttests kostenlos und nur für Risikogebiete

| Politik Politik

Urlauber, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland einreisen, müssen sich künftig nach ihrer Rückkehr auf das Virus testen lassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte am Montag eine entsprechende Testpflicht an, die voraussichtlich kommende Woche in Kraft treten soll. Die Tests sollen für alle kostenfrei sein, betonte Spahn am Montagabend im ZDF-«Heute Journal» und in den ARD-«Tagesthemen». Das Testen dürfe «niemals eine Kostenfrage für den Einzelnen sein» und auch «keine soziale Frage», so der CDU-Politiker im «Heute Journal».

Spahn betonte auch, dass die Testpflicht allein für Rückkehrer aus Risikoländern gelten solle, also aus Ländern mit hohen Infektionszahlen. Eine Ausweitung auf Nicht-Risikoländer schloss der Minister aus. «Am Ende (...) ist das ja ein Eingriff in die persönliche Freiheit», sagte Spahn in den «Tagesthemen». Ein solcher müsse «natürlich auch gut gerechtfertigt sein» und «verhältnismäßig sein». Bei Risikoländern sei eine Testpflicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt.

Spahn hatte die geplante Anordnung seinen Amtskollegen aus den Bundesländern in einer Schaltkonferenz mitgeteilt. Grundlage der Testpflicht ist demnach eine Regelung des Infektionsschutzgesetzes. Sie bezieht sich auf eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Bundestag für die Corona-Krise festgestellt hatte. Damit kann das Bundesministerium Personen, die nach Deutschland einreisen und die wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren, verpflichten, sich ärztlich untersuchen zu lassen.

Welche Staaten als Risikogebiete mit einer erhöhten Infektionsgefahr gelten, legt die Bundesregierung mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) in einer Liste fest. Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner gegeben hat. Beliebte Urlaubsländer wie Spanien stehen in der aktuellen Version nicht auf der Liste.

Bereits seit dem Wochenende sind freiwillige Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten auf mehreren deutschen Flughäfen möglich. Wer keinen negativen Test-Befund hat, muss sich wie bisher für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Spahn hatte angekündigt, verpflichtende Tests rechtlich zu prüfen. Auch Reisende aus Nicht-Risikoländern können sich schon freiwillig kostenlos innerhalb von 72 Stunden testen lassen - dann nicht am Flughafen, sondern etwa in Arztpraxen oder Gesundheitsämtern.

Hintergrund ist, die Ausbreitung des Virus auch in der Hauptreisezeit einzudämmen, in der Millionen Bundesbürger wieder im In- und Ausland unterwegs sind. Es soll verhindert werden, dass sich infizierte Urlauber aus Regionen mit größeren Corona-Ausbrüchen in Deutschland verteilen.

Trotz der geplanten Pflichttests, bleibe aber immer noch ein Risiko, sagte Spahn in den «Tagesthemen». «Wir müssen weiterhin aufeinander aufpassen.» Es sei wichtig, achtsam zu bleiben, warnte der Gesundheitsminister. «Der Leichtsinn, der sich ergibt im Alltag, im Urlaubsalltag sowieso, wenn man natürlich etwas ausgelassener ist. Illegale Partys, die Bilder, die wir sehen, sorgen mich sehr», so Spahn. Deshalb gelte: «Abstand halten, aufeinander achten, und sich im Zweifel testen lassen, wenn man aus solchen Regionen, oder generell aus dem Urlaub zurückkommt.»


Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.