Steuergeld für Thomas-Cook-Urlauber - Regierung kündigt Hilfe an

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Hunderttausende Kunden des insolventen deutschen Reisekonzerns Thomas Cook können hoffen: Die Bundesregierung will betroffenen Pauschalurlaubern mit Steuergeld finanziell unter die Arme greifen. «Die Differenz zwischen dem, was von der Kundenversicherung erstattet wird und dem, was offen bleibt, übernimmt der Staat», sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch in Berlin. Wie die Verbraucher an ihr Geld kommen sollen, ist noch offen. Klar ist dagegen: Die Pleite kommt den Fiskus teuer zu stehen.

Nach vorläufigen Berechnungen der Versicherer Zurich liegt die Schadenssumme mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Die Versicherung zieht von den 110 Millionen außerdem noch 59,6 Millionen Euro ab, die sie bereits für die Heimholung von etwa 140 000 Urlaubern aufgewendet hat. Für die Kunden bedeute das, dass weniger als ein Fünftel der Schäden noch gedeckt ist: «Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas-Cook-Kunden», teilte Zurich mit.

In den nächsten Tagen solle die Erstattung beginnen, erklärte der für Schadensregulierung zuständige Vorstand der Zurich Gruppe, Horst Nussbaumer. Dieser Prozess werde einige Wochen dauern. Vereinzelte Kunden könnten zwar noch Forderungen anmelden, dabei werde es aber nur noch um einen kleinen Betrag gehen.

Die Bundesregierung müsste nach Rechnung von Zurich also mehr als 82 Prozent der Schadenssumme übernehmen. Das Justizministerium ist allerdings der Meinung, dass die Versicherung die Kosten für das Zurückholen der Urlauber nicht verrechnen und aus einem anderen Topf bezahlen muss. Auch andere rechtliche Fragen sollen noch geklärt werden. Wie teuer der Fall für den Bund werde, sei daher noch unklar.

Auch über das genaue Vorgehen bei der Entschädigung werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Lambrecht. Die Bundesregierung kündigte ein «möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren» an. «Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren», hieß es. Die Regierung werde Anfang 2020 «über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren».

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung, die in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Versicherer gedeckelt ist.

Mit der Entscheidung der Bundesregierung sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Erste Anwälte hatten sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte anschließend schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, zuletzt Trips mit Abreisedatum vom 1. Januar 2020 an, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.

Nach jüngsten Angaben der Insolvenzverwalter sind 525 000 Urlauber von dem Reisestopp betroffen. Es handelt sich dabei allerdings nicht ausschließlich um Pauschalurlauber. Zur genauen Zahl der Pauschalreisenden wurden keine Angaben gemacht.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, lobte die Berliner Entscheidung. Es sei gut, dass die Bundesregierung geschädigte Verbraucher der Thomas-Cook-Pleite nicht im Regen stehen lassen wolle, schrieb Müller bei Twitter. Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen.

Die Grünen-Politiker Markus Tressel und Tabea Rößner begrüßten, «dass die Bundesregierung die Betroffenen entschädigt und sie nicht zu jahrelangen Prozessen zwingt». Dies sei aber keine vorweihnachtliche Großzügigkeit, sondern ein Schuldeingeständnis. «Mit der Begrenzung der Haftungssumme hat die Bundesregierung den Reisekonzernen jahrelang niedrigere Versicherungsprämien beschert.»

Ähnlich argumentierte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer. Wenn die Bundesregierung einsehe, «dass sie bei der Umsetzung der EU-Richtlinie einen Fehler gemacht hat, sollte sie die Haftungsobergrenze für alle deutlich anheben», sagte er.

Kerstin Kassner, tourismuspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, forderte eine nationale Insolvenzabsicherungspflicht für Luftfahrt- und Reiseunternehmen. «Nicht nur das mühsam ersparte Geld für den Urlaub muss endlich richtig geschützt werden. Auch viele ebenfalls betroffene kleine Reisebüros stehen vor dem Ruin.»

Johannes Fechner, SPD-Fraktionssprecher für Recht und Verbraucherschutz, brachte einen Fonds ins Gespräch, «in den auch die Reiseveranstalter einzahlen», wie er den Zeitungen der «Funke Mediengruppe» (Donnerstag) sagte. Die Deckelung von 110 Millionen Euro begründet Fechner damit, dass keine Versicherung bereit gewesen sei, eine höhere Summe zu versichern.

Der Präsident des Branchenverbandes DRV, Norbert Fiebig, mahnte, eine verbesserte Absicherung sei nicht zum Nulltarif zu haben. «Ein künftiges Modell muss Kundengelder absichern und eben auch für die Reiseveranstalter wirtschaftlich tragbar sein.»

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat Viele gleich doppelt getroffen: Zuerst verdarb sie Hunderttausenden Urlaubern die langersehnte Traumreise. Dann drohten sie auch noch, auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben - weil die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme lange nicht ausreicht. Zumindest diese Befürchtung ist jetzt vom Tisch: Der Bund springt mit Steuergeld in die Bresche.

Wie viel Geld bekommen die Reisenden zurück?

Am Ende sollen sie den Reisepreis oder ihre Anzahlung komplett zurück erhalten: Einen Teil, nach Rechnung der Versicherung Zurich 17,5 Prozent, aus der Versicherungssumme und den Rest vom Bund. «Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen», so lautet das Versprechen.

Was müssen Thomas-Cook-Kunden tun, um an das Geld zu kommen?

Erstmal gar nichts, versichert die Bundesregierung. Noch weiß man nämlich nicht genau, wie das Geld zurückgezahlt werden soll. Auch wann die Verbraucher Geld sehen, ist noch völlig unklar. Hauptsache sei ja erstmal die Gewissheit, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, betonte Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD). Alles andere werde derzeit mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung besprochen. Bisher sagt der Bund nur, dass das Verfahren möglichst einfach und kostenlos sein soll. Weitere Informationen soll es Anfang 2020 geben.

Was kosten die Hilfen den Bund?

Auch das ist noch unklar, die Bundesregierung stellt quasi einen Blankoscheck aus. Laut Zurich liegt die Schadensumme nach vorläufigen Berechnung bei 287,4 Millionen Euro. Die Versicherung hat allerdings bereits fast 60 Millionen für das Zurückholen der gestrandeten Urlauber ausgegeben, was sie mit der Versicherungssumme von 110 Millionen verrechnet. Es bleiben 237 Millionen Euro, für die der Bund einspringen könnte. Das Justizministerium will allerdings vorher einige rechtliche Fragen klären. So ist man der Meinung, dass die Versicherung die Rückhol-Kosten aus einem anderen Topf selbst bezahlt müsste. Das würde die Summe für den Bund deutlich reduzieren. Vereinzelte Kunden könnten auch noch Forderungen anmelden, nach Einschätzung von Zurich dürfte es in Summe aber nur um einen kleinen zusätzlichen Betrag gehen.

Wie will der Bund das Geld aufbringen?

Es soll aus dem normalen Bundeshaushalt kommen, Lambrecht sprach von «außer- und überplanmäßigen Ausgaben». Es ist zu erwarten, dass Finanzminister Olaf Scholz (SPD) die nötigen Mittel locker machen kann, ohne neue Schulden aufzunehmen. Zum einen hat der Bund noch eine Rücklage, die nach der Flüchtlingskrise angespart wurde. Zum anderen gibt es im Bundeshaushalt immer versteckte Spielräume, die man in solchen Notfällen ziehen kann.

Warum springt die Bundesregierung jetzt ein?

Lambrecht betonte, man habe die Kunden mit der schwierigen Rechtslage nicht allein lassen wollen. «Wir reden hier über Menschen, die zum Teil sehr lange auf einen wohlverdienten Urlaub gespart haben und deren Anzahlungen ansonsten größtenteils verloren wären.» Zugleich will die Bundesregierung eine Prozesslawine verhindern, die die Gerichte wohl in Atem gehalten hätte. Erste Anwälte haben sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die EU-Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters «vollumfänglichen Schutz» zu bieten. Das habe der deutsche Staat versäumt.

«Es geht uns darum, eine Flut von Klagen und langen Verfahren abzuwenden, die auch ein sehr großes Prozesskostenrisiko mit sich bringen», sagte Lambrecht. Den Kunden sei nicht zumutbar, solche langjährigen Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten bei ungewissem Ausgang selbst zu führen.

Gilt das auch für künftige Insolvenzen von Reiseveranstaltern?

Nein, der Bund will künftig nicht jedes Mal selbst einspringen - stattdessen wird gerade an einer besseren Absicherung im Reiserecht gearbeitet. Diskutiert werden zwei Varianten: Die Versicherungssumme könnte erhöht oder ein Fonds eingeführt werden. Einen solchen Reisegarantiefonds gibt es derzeit beispielsweise in Dänemark. Hier zahlen die Veranstalter für jeden ihrer Kunden einen gewissen Betrag in einen Topf ein, auf den man dann im Notfall zugreifen kann. Lambrecht rechnet im Frühjahr mit Ergebnissen. Die Urlauber müssten auch in Zukunft darauf vertrauen können, abgesichert zu sein, betonte sie.

Wie wird der Schritt der Bundesregierung bewertet?

Verbraucherschützer finden gut, dass die Bundesregierung einspringt. Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, kritisiert aber zugleich, dass nun der Steuerzahler «für einen politischen Fehler und einen Lobbyerfolg der Tourismus- und Versicherungsbranche» haften müsse. Schon vor Jahren hätte die Versicherungssumme hochgesetzt werden müssen, weil klar gewesen sei, dass sie niemals ausreiche. Auch die Opposition ist nicht begeistert, dass nun der Steuerzahler einspringen soll. Das sei «ein Schuldeingeständnis der großen Koalition», sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer. «Es kann nicht angehen, dass Risiken verstaatlicht und Gewinne privatisiert werden.» Der Deutsche Reiseverband dagegen sorgt sich vor allem um die Reiseveranstalter: Das neue Modell der Insolvenzabrechnung müsse für sie auch wirtschaftlich tragbar sein, warnte er.

Von Friederike Marx und Theresa Münch, dpa


 

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