Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

| Politik Politik

Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

Eigentlich sollte seit zwei Jahren längst klar sein, dass Anbieter offener WLAN-Hotspots nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Hoteliers und Gastronomen fühlen sich sicher. Dass es immer noch große Rechtsunsicherheiten gibt, zeigt eine Umfrage des Wirtschaftsministeriums: Noch immer geben 46 Prozent der WLAN-Nutzer laut einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom an, dass das Angebot an offenen WLAN-Netzen nicht ausreiche. Ein Grund für das Dilemma: Hotsport-Betreiber wie Hotels und Restaurants fürchten sich vor den rechtlichen Konsequenzen, falls ihre Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen. Die 2017 in Kraft getretene Reform der Störerhaftung sollte genau das verhindern, allerdings gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Die Rechtslage für Hotspot-Betreiber habe sich "in der Praxis insgesamt beruhigt“, allerdings sei bei diesen nur ein "leichtes Durchatmen" zu verspüren, schreibt die Regierung in einem jetzt veröffentlichten Bericht an die Abgeordneten.

Offenbar bemängeln die Provider, dass teilweise unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich ein Sperranspruch durch Rechteinhaber bestehe oder eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe hier nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen wie das Einrichten eines Passwortschutzes von WLAN-Betreibern ergriffen werden müssten. Außerdem sei es trotz der Reform immer noch zu Abmahnungen seitens der Rechteinhaber gekommen, wie heise.de berichtet.

Klar ist, Inhaber von Urheberrechten dürfen von Hot-Spotbetreibern weder Schadensersatz noch Abmahngebühren verlangen. Im Gegenzug dürfen Rechteinhabern mit Websperren gegen wiederholte Copyright-Verstöße vorgehen. Doch diese Sperrungen erfordern einen hohen Aufwand, der für Kleinbetriebe und private Anbieter unzumutbar sei, erklären die Zugangsvermittler in der Umfrage.

Auch die Rechteinhaber bewerten das Gesetz kritisch. Der Sperranspruch reiche nicht aus und verhindere eine „effektive Rechtsverfolgung“. Außerdem sei der Aufwand zu hoch, um einen Rechtsanspruch zu begründen. Was den Rechteanbietern also vor allem vorschwebt, sind ausgedehnte Sperransprüche. Auch Mahnbescheide wären weiterhin erforderlich, da Rechteinhaber nicht erkennen können, ob es sich beim Inhaber eines Internetanschlusses um den Täter selbst oder den WLAN-Betreiber handele, heißt es weiter.

Trotz der Probleme will die Bundesregierung das Gesetz vorerst nicht anrühren. Die Entwicklung in der Rechtsprechung, wolle man aber weiter beobachten, wie es laut Onlinemagazin computerbase.de heißt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.

Am 15. Januar findet als Abschlussaktion der Aktionswoche „Ohne uns kein Essen“ der Landwirte in Berlin eine Großdemo statt. Hier ist auch der DEHOGA als Partner und Unterstützer mit dabei. Auch in den Bundesländern gibt es Aktionen. Teilnahmen an Straßenblockaden sind nicht geplant.

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden - zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen. Ein anderes Logo kommt auch auf den Weg.

Per Gesetz sollen Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Der Dehoga findet die Idee grundsätzlich gut. Es hakt aber bei der Rückgabe des als Ersatz genutzten Mehrweggeschirrs.

Auch im Ausland ist das allgemeine Preisniveau zuletzt deutlich gestiegen - in unterschiedlicher Weise. Die Finanzverwaltung reagiert darauf mit neu berechneten Pauschalen für Dienstreisende.

Thüringen stellt Gastronomen und Hoteliers Finanzhilfen in den kommenden Jahren in Aussicht. Es solle ein «Gastrobonus» für Investitionen aufgelegt werden, teilte die Linke-Landtagsfraktion in Erfurt mit.

Fast zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer rechnet die Stadt Tübingen mit einem Geldregen. Es sei mit einem Steueraufkommen von mindestens rund 692 000 Euro für das Jahr 2022 auszugehen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hat gegen die Steuer Verfassungsbeschwerde erhoben.

Bundesminister Cem Özdemir traf sich mit Repräsentanten der Gemeinschaftsgastronomie im Dehoga, um den Austausch zu den praxisrelevanten Herausforderungen bei der Realisierung der Ziele der Ernährungsstrategie der Bundesregierung zu intensivieren.

Nach ihrer Einigung im Haushaltsstreit gaben sich die Ampel-Spitzen zunächst ziemlich zugeknöpft. Jetzt gibt es erstmals eine Liste ihrer Beschlüsse. Doch Änderungen sind nicht ausgeschlossen.