Streit um illegale Ferienwohnungen in München geht in nächste Instanz

| Politik Politik

Im Streit um die Weitergabe personenbezogener Daten wegen illegaler Ferienwohnungen in München zieht Airbnb nun vor das oberste bayerische Verwaltungsgericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat dem Antrag des Ferienwohnungsvermittlers auf Berufung gegen eine Entscheidung aus dem Dezember zugestimmt, wie am Mittwoch bekannt wurde. Damals hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb der Stadt die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben müsse. Airbnb begrüßte die jüngste Entscheidung. Das Sozialreferat der Stadt München teilte auf Anfrage mit, dass ihm die Entscheidung vorliege und man das weitere Vorgehen prüfe.

Airbnb hatte Berufung beantragt, der die nächsthöhere Instanz - der VGH Bayern - nun zugestimmt hat. Die Entscheidung fiel bereits in der vergangenen Woche. Das Gericht begründete die Zulassung mit dem «Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung». Der Gesetzgeber beschränke die Übermittlung personenbezogener Daten auf Einzelfälle. Die Stadt München begehre aber «Auskunft auf der Grundlage eines bloßen abstrakten Gefahrenverdachts und damit letztlich "ins Blaue hinein"», wie es in der Begründung des VGH heißt. Zu Recht werde «eine anlasslose, auf bloße Mutmaßungen gestützte, generelle und flächendeckende Verpflichtung zur Auskunftserteilung» durch den Passus «im Einzelfall» im Gesetz ausgeschlossen.

Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten in München als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit. Denn der ohnehin knappe Wohnraum soll nicht gewerblich genutzt werden. Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten Airbnb am 1. August 2018 aufgefordert, Daten aller privaten Unterkünfte rauszugeben, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten wurden. Dabei geht es um Namen und Adressen der jeweiligen Gastgeber. Dagegen hatte die US-amerikanische Plattform geklagt.

Ob zurecht, soll nun der VGH prüfen. Die Berufungszulassung versteht Airbnb bereits als Teilerfolg. In der ausführlichen Begründung des VGH heißt es unter anderem: «Angesichts des vorstehend Ausgeführten regt der Senat für den weiteren Verfahrensfortgang nachdrücklich an, den streitgegenständlichen Bescheid vom 1. August 2018 ersatzlos aufzuheben».

Airbnb teilte in einer Stellungnahme am Mittwoch mit: «Die massenhafte Abfrage persönlicher Daten ist nicht mit geltendem Recht vereinbar und ist unter anderem verfassungswidrig.» Gleichzeitig betonte das Unternehmen, mit der Stadt München zusammenarbeiten zu wollen.

Dieser Fall bezieht sich ausschließlich auf die bayerische Landeshauptstadt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.