Südwesten: Gastro-Öffnungen außen und innen noch vor Pfingsten möglich

| Politik Politik

Gute Nachrichten für die Gastronomie im Südwesten: In baden-württembergischen Kreisen mit Inzidenzen unter 100 dürfen Betriebe in Kürze nicht nur ihre Außenbereiche für Gäste öffnen, sondern zeitgleich auch die Innenräume. Das hat das zuständige Sozialministerium heute nach intensiven Gesprächen mit dem DEHOGA angekündigt. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Branche, sie bedeutet aber auch erhebliche Verantwortung für die Betriebe.

Für die kommende Woche hat die Landesregierung die Änderung der Corona-Verordnung angekündigt, die den Weg für Betriebsöffnungen in Gastronomie und für touristische Übernachtungen in der Hotellerie in Kreisen mit Inzidenzwerten unter 100 frei macht. Öffnungen werden dann aller Voraussicht nach frühestens zum Wochenende 15./16. Mai in den betreffenden Kreisen möglich.

Dass Baden-Württemberg bei den Gastronomie-Öffnungen jetzt schneller vorangehen will als andere Bundesländer, ist auch das Ergebnis intensiver und konstruktiver Gespräche mit dem DEHOGA. „Wir konnten in guten, sehr vertrauensvollen Gesprächen mit dem zuständigen Sozialministerium überzeugend darlegen, dass die gleichzeitige Öffnung der Außen- und Innenbereiche sinnvoll und auch verantwortbar ist“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Nur die Außenbereiche zu öffnen wäre für viele Betriebe wirtschaftlich nicht kostendeckend. Außerdem haben die Erfahrungen des ersten Re-Starts 2020 gezeigt, dass Öffnungen nur im Freien erhebliche praktische Probleme verursachen.

„Jetzt gilt es zu beweisen, dass wir das Vertrauen der Landesregierung, für das wir sehr dankbar sind, auch verdienen“, betont Fritz Engelhardt. „Jeder geöffnete Betrieb ist gefordert, durch korrektes Einhalten der Regeln und Sicherheitsmaßnahmen zu belegen, dass unsere Hygienekonzepte innen und außen funktionieren."

DEHOGA informiert und appelliert an die Betriebe

Der DEHOGA Baden-Württemberg flankiert die geplanten Öffnungsmaßnahmen durch eine Informationsoffensive. Diese umfasst die intensive, kontinuierliche Aufklärung der Betriebe über die geltenden Regeln und Maßnahmen sowie die aktive Unterstützung bei der Umsetzung, z.B. durch Aushänge und Beschilderungen zur Gäste- und Mitarbeiterinformation. Solche Umsetzungshilfen wird der DEHOGA allen Betrieben kostenlos zur Verfügung stellen. DEHOGA-Landesvorsitzender Engelhardt betont: „Unser Versprechen an die Landesregierung gilt: Wir werden als DEHOGA alles in unseren Kräften stehende tun, um unseren Beitrag zu verantwortungsvollen, sicheren Betriebsöffnungen zu leisten.“

Die DEHOGA-Informationsoffensive ist deshalb auch verbunden mit einem klaren Appell: Betriebe und Gäste sind aufgefordert, gemeinsam durch Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ihren Beitrag zur Erhaltung der wiedergewonnen Öffnungsmöglichkeiten beizutragen. Im Rahmen der Informationsoffensive wird der DEHOGA außerdem Beschwerden und Probleme aufgreifen, von denen er Kenntnis erlangt, und durch Lösungs- und Verbesserungsvorschläge aktiv Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung aufzeigen.

Detailregelungen in der Corona-Verordnung

Welche Sicherheitsmaßnahmen und Regeln künftig gelten werden, steht aktuell noch nicht im Detail fest. Sie werden in der kommenden Woche in der Corona-Verordnung präzisiert. Erste Antworten auf wichtige Fragen erwartet der Verband bereits am Montag, 10. Mai. Der DEHOGA wird die Betriebe aktuell und umfassend informieren.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.

Der DEHOGA Bundesverband hielt zu Beginn der Woche seine Delegiertenversammlung in Berlin ab. Neben vielen weiteren Politkern sprach sich auch die Berliner Senatorin Franziska Giffey deutlich für den Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie aus und kündigte weitere Aktivitäten im Bundesrat an.

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Erklärtes Ziel der EU-Kommission war es, den Reisenden mehr Rechte einzuräumen. Dieser Anspruch spiegelt sich nun in dem vorgelegten ersten Papier wider, auch wenn es insgesamt nicht so drastisch ausfällt, wie von den Verbänden befürchtet.