Gute Nachrichten für die Gastronomie im Südwesten: In baden-württembergischen Kreisen mit Inzidenzen unter 100 dürfen Betriebe in Kürze nicht nur ihre Außenbereiche für Gäste öffnen, sondern zeitgleich auch die Innenräume. Das hat das zuständige Sozialministerium heute nach intensiven Gesprächen mit dem DEHOGA angekündigt. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Branche, sie bedeutet aber auch erhebliche Verantwortung für die Betriebe.
Für die kommende Woche hat die Landesregierung die Änderung der Corona-Verordnung angekündigt, die den Weg für Betriebsöffnungen in Gastronomie und für touristische Übernachtungen in der Hotellerie in Kreisen mit Inzidenzwerten unter 100 frei macht. Öffnungen werden dann aller Voraussicht nach frühestens zum Wochenende 15./16. Mai in den betreffenden Kreisen möglich.
Dass Baden-Württemberg bei den Gastronomie-Öffnungen jetzt schneller vorangehen will als andere Bundesländer, ist auch das Ergebnis intensiver und konstruktiver Gespräche mit dem DEHOGA. „Wir konnten in guten, sehr vertrauensvollen Gesprächen mit dem zuständigen Sozialministerium überzeugend darlegen, dass die gleichzeitige Öffnung der Außen- und Innenbereiche sinnvoll und auch verantwortbar ist“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Nur die Außenbereiche zu öffnen wäre für viele Betriebe wirtschaftlich nicht kostendeckend. Außerdem haben die Erfahrungen des ersten Re-Starts 2020 gezeigt, dass Öffnungen nur im Freien erhebliche praktische Probleme verursachen.
„Jetzt gilt es zu beweisen, dass wir das Vertrauen der Landesregierung, für das wir sehr dankbar sind, auch verdienen“, betont Fritz Engelhardt. „Jeder geöffnete Betrieb ist gefordert, durch korrektes Einhalten der Regeln und Sicherheitsmaßnahmen zu belegen, dass unsere Hygienekonzepte innen und außen funktionieren."
DEHOGA informiert und appelliert an die Betriebe
Der DEHOGA Baden-Württemberg flankiert die geplanten Öffnungsmaßnahmen durch eine Informationsoffensive. Diese umfasst die intensive, kontinuierliche Aufklärung der Betriebe über die geltenden Regeln und Maßnahmen sowie die aktive Unterstützung bei der Umsetzung, z.B. durch Aushänge und Beschilderungen zur Gäste- und Mitarbeiterinformation. Solche Umsetzungshilfen wird der DEHOGA allen Betrieben kostenlos zur Verfügung stellen. DEHOGA-Landesvorsitzender Engelhardt betont: „Unser Versprechen an die Landesregierung gilt: Wir werden als DEHOGA alles in unseren Kräften stehende tun, um unseren Beitrag zu verantwortungsvollen, sicheren Betriebsöffnungen zu leisten.“
Die DEHOGA-Informationsoffensive ist deshalb auch verbunden mit einem klaren Appell: Betriebe und Gäste sind aufgefordert, gemeinsam durch Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ihren Beitrag zur Erhaltung der wiedergewonnen Öffnungsmöglichkeiten beizutragen. Im Rahmen der Informationsoffensive wird der DEHOGA außerdem Beschwerden und Probleme aufgreifen, von denen er Kenntnis erlangt, und durch Lösungs- und Verbesserungsvorschläge aktiv Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung aufzeigen.
Detailregelungen in der Corona-Verordnung
Welche Sicherheitsmaßnahmen und Regeln künftig gelten werden, steht aktuell noch nicht im Detail fest. Sie werden in der kommenden Woche in der Corona-Verordnung präzisiert. Erste Antworten auf wichtige Fragen erwartet der Verband bereits am Montag, 10. Mai. Der DEHOGA wird die Betriebe aktuell und umfassend informieren.