Teil-Lockdown wird verlängert - Strengere Kontaktregeln geplant

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Der geltende Teil-Lockdown in der Corona-Pandemie mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern und Freizeiteinrichtungen wird verlängert. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit. Hier der Beschluss im Wortlaut.

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gelten die Maßnahmen weiter bis zum 20. Dezember. Es ist aber davon ausgehen, dass Hotels und Restaurants BIS ANFNANG JANUAR DICHT BLEIBEN. Denn im Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt es dazu: «Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.» 

Merkel forderte eine weitere «große Kraftanstrengung», um die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bringen. «Es kommt weiter auf jeden und jede einzelne an», sagte die Kanzlerin. Der im November begonnene Teil-Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen habe den starken Anstieg der Neuinfektionen zwar gebrochen, diese seien aber weiterhin auf einem hohen Plateau.

Die Kontaktbeschränkungen müssten noch einmal verschärft werden – mit einer Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. Dies werde nach menschlichem Ermessen bis Anfang Januar gelten müssen. Weihnachten solle aber gefeiert werden können - im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Kontaktregelungen fest.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte, die Beratungen seien diesmal «ohne Kontroversen, ohne Streit» abgelaufen. Die Lage sei ernst. In Berlin sei inzwischen ein Viertel der Intensivbetten mit Covid19-Patienten belegt.

Bei ihrer Besprechung Ende Oktober hatte die Runde festgelegt, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit vorerst nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet sein soll. Und dass Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden auch
sanktioniert werden. Mitte November hieß es dann, man solle zusätzlich auch Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten «mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken». Das war aber nur eine dringende Empfehlung.

Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und für deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich bei ihrer Videokonferenz darauf, dass positiv getestete Schüler gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wie es in dem gemeinsamen Beschlusspapier weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt.

Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen «des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts» nicht in diese «Clusterisolation» einbezogen werden. Offen bleibt allerdings, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt. Im Beschluss heißt es nur: «Der Bund sichert weiterhin größtmögliche Kontingente an Antigenschnelltests für Deutschland und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von inländischen Produktionskapazitäten.»

An diesem Donnerstag will sich Merkel im Bundestag erneut einer Debatte zur Corona-Krise stellen.

Bund veranschlagt Dezemberhilfen in Höhe von 17 Milliarden Euro

Der Bund plant bei einer Verlängerung des Teil-Lockdowns im Dezember Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro. Die Novemberhilfen taxiert die Bundesregierung bisher rund 14 bis 15 Milliarden Euro. [Die Novemberhilfen können inzwischen beantragt werden]

Der Bund hatte von den Schließungen betroffenen Unternehmen Unterstützung zugesagt. Für diese Novemberhilfen plant die Bundesregierung bisher rund 14 bis 15 Milliarden Euro ein. Damit sollen Umsatzausfälle erstattet werden. Der Start der Beantragung ist früheren Angaben zufolge im Laufe dieser Woche geplant. Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen noch bis Monatsende an Firmen sowie Soloselbstständige wie Künstler fließen. Das Geld soll aus einem Topf für laufende Überbrückungshilfen kommen, der aber bei weitem nicht ausgeschöpft ist.

Wie genau die neuen Hilfen für den Dezember aussehen, ist bisher unklar. Dem Vernehmen nach sollen die Dezemberhilfen an das Modell der Novemberhilfen angelehnt sein. Für diese gilt: die weitaus meiste Zahl der Firmen soll Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 bekommen.

Die weiteren Beschlüsse im Überblick:

Kontaktbeschränkungen verschärft, Ausnahmen an Weihnachten
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung. Schleswig-Holstein will an seinen eigenen Kontaktbeschränkungen festhalten. Bisher erlaubt waren Treffen unter Mitgliedern aus bis zu zwei Haushalten mit maximal zehn Personen.

Über Weihnachten sollen die Beschränkungen gelockert werden, wie schon zuvor bekannt geworden war. Vom 23. Dezember an sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Die Ausnahmeregelung soll „längstens“ bis zum 1. Januar gelten. Das heißt, einzelne Bundesländer könnten schon früher zu den ursprünglichen Beschränkungen zurückkehren.

Wechselunterricht ab der 8. Klasse
Weitgehende Forderungen des Bundes nach einer starken Entzerrung des Unterrichts in Schulen lehnten die Länder derweil ab. Die Runde legte fest, dass ein hybrider Unterricht oder ein Wechselunterricht in Corona-Hotspots ab der 8. Klasse möglich sein soll – aber nicht bundesweit.

Merkel hatte wegen der Infektionen auch bei Schülern und Lehrern auf weitergehende Schritte gedrungen. Einige Länder pochten aber auf ihre Zuständigkeiten. Sie bezweifelten zudem, dass Schulen ein entscheidender Hotspot sind oder geben organisatorische Schwierigkeiten, etwa für die Teilung von Klassen, an. Die norddeutschen Ministerpräsidenten verweisen zudem auf sinkende Infektionszahlen in ihren Ländern.

Über eine Stunde wurde in der Konferenz über das Thema diskutiert, berichtete Bodo Ramelow (Linke). Der Ministerpräsident Thüringens kündigte an, im besonders betroffenen thüringischen Landkreis Hildburghausen alle Kinder und Jugendliche durchzutesten.

Neue Vorgaben für den Einzelhandel
Vor den Supermärkten könnte es vor Weihnachten lange Schlangen geben. Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben sich ebenfalls darauf geeinigt, im Einzelhandel ein abgestuftes Verfahren anzuwenden. In Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll künftig nur noch eine Person je 20 Quadratmeter erlaubt sein. Bisher war es eine Person je 10 Quadratmeter. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf Teilnehmerkreise.

Für Läden mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche bleibt es bei der bisherigen Regelung. Im Detail ist Folgendes geplant: Bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern befinden – auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern.

Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk wird es nicht geben. Länder und Kommunen sollen das Böllern „auf belebten Plätzen und Straßen“ aber verbieten, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die Rede ist auch von einer Empfehlung, auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auch öffentlich veranstaltete Feuerwerke wie am Brandenburger Tor soll es nicht geben.

Bundesregierung soll Ski-Urlaube europaweit unterbinden
Nach dem Willen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sollen Ski-Urlaube in diesem Winter zunächst ausfallen. In den Gesprächen setzte er sich mit dieser Forderung durch: Bund und Länder wollen eine europaweit abgestimmte Regelung erreichen, um Ski-Tourismus bis zum 10. Januar zu unterbinden. „Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird“, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern.

Verlängerungen zunächst bis 20. Dezember befristet
Im Beschluss des Corona-Gipfels sei aus formalen Gründen eine Verlängerung bis zum 20. Dezember festgelegt worden, doch die Maßnahmen würden danach nochmals bis Anfang Januar verlängert, erklärte Thüringens Ministerpräsident Ramelow. Die zeitliche Begrenzung ergebe sich aus dem Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes, das nur Einschränkungen für vier Wochen erlaube.

„Keiner geht davon aus, dass wir bis zum neuen Jahr geöffnete Gasstätten, Restaurants oder Hotels haben werden“, sagte Ramelow. Es sei noch immer gemeinsame Zielstellung, den Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wieder zu erreichen.

Neue Bahn-Regeln
Mehr Platz in den Zügen – dafür weniger Plätze, die reserviert werden können: Das sieht der nun getroffene Beschluss vor. So soll die „Sitzplatzkapazität“ der Züge deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Als denkbar gilt es, mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden.

Einzelheiten soll nun die Bahn festlegen. In einem vorigen Entwurf waren noch konkrete Details genannt, etwa, dass fortan nur Fensterplätze reserviert werden können. Nun steht fest: Eine verschiedentlich geforderte Reservierungspflicht gibt es nicht. Die Bahn und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnen das vehement ab. Sie wollen das „offene System“ mit viel Flexibilität unbedingt erhalten. (Mit Material der dpa)


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