Thomas-Cook-Pleite: Justizministerin Lambrecht erwägt Klage gegen Versicherung

| Politik Politik

Nach der Insolvenz des Pauschalreise-Veranstalters Thomas Cook droht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem Versicherer Zurich mit juristischen Konsequenzen. Grund sind die Differenzen um die Kosten für die Rückbeförderung der Thomas-Cook-Kunden. «Wir sagen, die Kosten für die Rückholung von gestrandeten Urlaubern müssen "on top" zur Obergrenze kommen», sagte Lambrecht dem «Handelsblatt». «Dann wären es nicht 110 Millionen Euro, sondern insgesamt 170 Millionen Euro. Darüber sind wir mit dem Versicherer bislang nicht einig geworden. Das muss gegebenenfalls auch gerichtlich geklärt werden», bekräftigte die Ministerin.

Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns ebenfalls in die Krise gerutscht und hatte am 25. September einen Insolvenzantrag gestellt. Per Gesetz liegt die Haftungsobergrenze pro Geschäftsjahr bei 110 Millionen Euro.

Ob sie angehoben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. «Das muss versicherungsmathematisch durchgerechnet werden», sagte Lambrecht. «Wird die Grenze angehoben, muss sich dann auch ein Versicherer finden, der das zu akzeptablen Konditionen macht.»

Kritisch sieht Lambrecht den Vorschlag von Verbraucherschützern, sich bei der Haftungssumme am Jahresumsatz des größten Anbieters zu orientieren. «Wenn eine Versicherung so ein hohes Risiko absichert, dann hat das natürlich seinen Preis», sagte sie. «Die Frage ist, ob Pauschalreisen dann überhaupt noch attraktiv sein können.»

Lambrecht widersprach der Einschätzung, dass mit Blick auf den Fall Thomas Cook eine Staatshaftung unausweichlich sei, weil die EU-Pauschalreiserichtlinie fehlerhaft in deutsches Recht umgesetzt wurde. «Das sehe ich anders. Aber man kann es nicht völlig ausschließen», sagte sie. Das hätten dann die Gerichte zu entscheiden. «Als damals die Summe von 110 Millionen Euro ins Gesetz gekommen ist, betrug der Schaden bei der größten bekannten Insolvenz eines Reiseveranstalters 30 Millionen Euro», erläuterte die Ministerin. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.

Der DEHOGA Bundesverband hielt zu Beginn der Woche seine Delegiertenversammlung in Berlin ab. Neben vielen weiteren Politkern sprach sich auch die Berliner Senatorin Franziska Giffey deutlich für den Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie aus und kündigte weitere Aktivitäten im Bundesrat an.

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Erklärtes Ziel der EU-Kommission war es, den Reisenden mehr Rechte einzuräumen. Dieser Anspruch spiegelt sich nun in dem vorgelegten ersten Papier wider, auch wenn es insgesamt nicht so drastisch ausfällt, wie von den Verbänden befürchtet.