„Topf Secret“: Food-Watch plant “Mitmach-Hygiene-Pranger” / DEHOGA übt scharfe Kritik

| Politik Politik

Die Lobby-Organisation Food-Watch will eine Online-Plattform ins Leben rufen, auf der Verbraucher auf einfache Weise herausfinden können sollen, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien bestellt ist. Dazu hat Foodwatch sich mit der Transparenz-Initiative „Frag Den Staat“ zusammengetan und will „Topf Secret“ in Kürze starten. Wie das Mitmach-Portal funktioniert, steht noch nicht fest.

DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges kritisierte der AHGZ den Panger als „reinsten Populismus“. Gastronomen dürften nicht zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden.

„Food Watch“ geht aber davon aus, dass es viel zu berichten gibt und schreibt reißerisch in einer Einladung zu einer Pressekonferenz: „Immer wieder stoßen Lebensmittelkontrolleure bei ihrer Arbeit auf ekelerregende Zustände. Seit Jahren wird ungefähr jeder vierte kontrollierte Lebensmittelbetrieb in Deutschland negativ beanstandet. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren von diesen Zuständen jedoch meistens nichts – denn die Behörden halten die Kontrollberichte bis auf wenige Ausnahmefälle geheim. Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ Licht ins Dunkel bringen“

FragDenStaat kennt sich mit Anfragen an Behörden aus. Gut möglich, dass hier dann regelmäßig Anfrage aus Auskunft über Hygienemängel angefordert und zentral gesammelt werden. Food-Watch bezeichnet die neue Internetseite ferner als „Mitmach-Portal“, was danach klingt, dass auch Verbraucher hier Inhalte beisteuern sollen. Wie das neue Portal funktioniert, wird in der nächsten Woche bekanntgeben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.