Touristen- statt Mietwohnungen: Verbände fordern gesetzliche Bremse

| Politik Politik

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Zweckentfremdung von Wohnraum für lukrative Kurzzeitvermietungen an Touristen muss aus Sicht des Mieterbunds und des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) gebremst werden. In einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) fordern sie eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.

Online-Wohnungsvermittler wie Airbnb machten den örtlichen Hotels zunehmend Konkurrenz, kritisierte DEHOGA-Funktionär Giuseppe Saitta am Montag in Düsseldorf. Problematisch sei dabei der ungleiche Wettbewerb, der auch Arbeitsplätze gefährde. Denn private Vermieter unterlägen weder Hygiene- und Sicherheitsstandards noch wirksamen Abgabenkontrollen - etwa zur Bettensteuer. «Ferienvermietung läuft unter dem Radar der Behörden», stellte Saitta fest.

Zudem würden dem regulären Wohnungsmarkt allein in Köln und Düsseldorf Tausende Wohnungen für private Kurzzeitvermietungen entzogen, kritisierte der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbunds, Hans-Jochem Witzke. Auswirkungen hätten die ausufernden Kurzzeitvermietungen auch auf Nachbarn, die unter Lärm, hoher Fluktuation, Überbelegung sowie Nachteilen bei Betriebskostenabrechnungen zu leiden hätten und nicht mehr wüssten, wer im Wohnhaus ein- und ausgehe. Betroffen sei von dieser Problematik auch das Umland attraktiver Großstädte.

Beide Verbände fordern gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten für Vermieter, Mieter und Vermittlungsportale. Verstöße sollten demnach mit bis zu 500 000 Euro geahndet werden, um Wildwuchs auf dem Wohnungsmarkt einzudämmen. Zudem fehle den Ämtern Kontrollpersonal. Bayern, Berlin und Hamburg seien auf diesem Weg bereits vorangegangen.

Die Landesregierung sieht dagegen keinen akuten Handlungsbedarf. «Massive Zweckentfremdung, die in Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass dauerhaft Mietwohnraum entzogen wird, ist nicht feststellbar», teilte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) mit. Problematisch seien generell nur Dauervermietungen über mehr als 180 Tage im Jahr. Genaue Zahlen lägen dazu allerdings nicht vor.

Scharrenbach wies darauf hin, dass bislang nur vier von 396 Kommunen in NRW die Möglichkeit nutzten, eigene Satzungen zu erlassen, um der Zweckentfremdung Einhalt zu gebieten: Bonn, Dortmund, Köln und Münster. Auch in Aachen und Düsseldorf würden entsprechende Ratsbeschlüsse erwartet. Darüber ließen sich aber nicht die Regulierungen und Sanktionen erzielen, die ein Landesgesetz brächte, hielt Witzke dagegen.

Airbnb hatte zu Beginn des Jahres angegeben, auf der Plattform seien rund 3400 Unterkünfte allein für Düsseldorf auffindbar. Damit erwirtschafte die Plattform einen Umsatz von etwa 18 Millionen Euro, heißt es in dem Brief der Verbände an Laschet. «Wir schätzen, dass die Vermietung über ein Portal als Ferienwohnung eine mindestens dreimal höhere Gewinnmarge ermöglicht als bei einer Vermietung auf dem normalen Wohnungsmarkt.» Einige Makler würden ihrer Klientel schon empfehlen, Neubauten von Anfang an über Airbnb zu vermitteln statt zu vermieten, sagte Witzke. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.