Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge ab sofort möglich

| Politik Politik

Ab sofort können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt hatten, erhalten damit die Möglichkeit, neue Leistungen, wie den Eigenkapitalzuschuss oder die Anhebung der Fixkostenerstattung, zu beantragen, die zum Zeitpunkt eines Erstantrags noch nicht zur Verfügung standen.

Dabei ist zu beachten, dass ein Änderungsantrag nur gestellt werden, wenn über den Erstantrag bereits staatlicherseits entschieden wurde.

Mit der Überbrückungshilfe III werden in der Corona-Krise betriebliche Fixkosten bezuschusst. Je nach Fall sind aber auch Investitionen in die Ausstattung oder in Digitalisierungsprojekte staatlich unterstützt. Eine Liste die vom DEHOGA Bundesverband und diversen DEHOGA Landesverbänden in Mitgliederrundschreiben verbreitet wurde, benennt die förderfähigen Maßnahmen. (Tageskarte berichtete)

Wichtigste Neuerung ist der Eigenkapitalzuschuss. Die neue Hilfe ist eine Reaktion darauf, dass viele Firmen ihre finanziellen Reserven aufgebraucht haben. Der Zuschuss soll zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt werden - auf Basis der bestehenden Plattform, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.

Für Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent innerhalb des Zeitraums von November 2020 bis Juni 2021 werden folgende Aufschläge auf die Überbrückungshilfe III im jeweiligen Monat des Erreichens der Schwelle gewährt:

  • 25 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in drei Monaten,  
  • 35 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in vier Monaten,
  • 40 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in fünf oder mehr Monaten.
  • Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent

1. und 2. Monat: Kein Zuschlag

3. Monat: 25 Prozent

4. Monat: 35 Prozent

5. und jeder weitere Monat: 40 Prozent

Dabei müssen die entsprechenden Monate nicht unmittelbar aufeinander folgen. Es werden nur Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde. Entscheidend ist aber, ob Unternehmen sich bei der Beantragung auf die Fixkostenregelung oder auf die Kleinbeihilferegelung stützen. Hiervon hängt die Höhe der Hilfen am Ende ab. Der DEHOGA Bayern hat dies in einem Papier aufbereitet und kommentiert.

Zusätzlich zum Eigenkapitalzuschuss ist der Fixkostenzuschuss angehoben worden. Für Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 verzeichnen, wurde der Zuschuss von 90 Prozent auf 100 Prozent angehoben. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Überbrückungshilfe III auf die Bundesregelung Fixkostenhilfe gestützt wird. Dann bekommen Unternehmen nur eine Förderung bis zu 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten. Im Falle von kleinen und Kleinstunternehmen, darf die gewährte Hilfe bis zu 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen. Auch hierzu führt der DEHOGA Bayern ausführlich aus.

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind nun auch junge Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31. Oktober 2020  aufgenommen haben. Bislang war der Stichtag der 30. April 2020.

Nähere Ausführungen zu diesen Neuerungen finden sich in den FAQ des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums zur Überbrückungshilfe III.

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Um die Digitalisierung der Hotelmeldepflicht geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, das berichtet der DEHOGA. Wie die Bundesregierung ausführt, soll nach die laufende Legislaturperiode die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz abgeschafft werden.

Im Rahmen eines Pilotprojektes wird die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) ab diesem Jahr mexikanische Köche an Betriebe in Deutschland vermitteln. Für interessierte DEHOGA-Mitglieder gibt es die Möglichkeit zur persönlichen Information.

Den Termin forderten viele, nun besteht Einigkeit: Das 49-Euro-Ticket kommt zum 1. Mai. Darauf verständigten sich Bund und Länder am Freitag in einer Arbeitsgruppe. Doch das letzte Wort hat die EU.

Die Pflicht für Firmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit gilt schon seit vergangenen März nicht mehr. Aktuell müssen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts noch Homeoffice- und Testangebote für Beschäftigte prüfen. Doch Corona-Sonderregeln sollen nun entfallen.

Die von Arbeitsminister Heil geplante Bildungszeit für Arbeitnehmer ist zunächst auf Eis gelegt. Das Finanzministerium von Christian Lindner habe «in der Ressortabstimmung aus haushaltspolitischen Gründen Vorbehalt gegen das Weiterbildungsgesetz eingelegt», hieß es nach einem Bericht.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Dieter Janecek wird neuer Koordinator der Bundesregierung für Tourismus. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Janecek folgt auf Claudia Müller, die als Staatssekretärin ins Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft wechselt.

Das Projekt „Kantine Zukunft“ hat das Ziel, Gemeinschaftsküchen darin zu schulen, ihr Angebot ökologischer und gesünder zu machen. Über 40 Standorte in Berlin werden beraten, etwa wenn es um die Erhöhung des Bio-Anteils bei den verwendeten Lebensmitteln geht.

Ob Klinik, Softwarefirma oder Hotel - überall werden Fachkräfte händeringend gesucht. Die Spirale dreht sich immer schneller, die Gesellschaft wird älter, die Babyboomer gehen in Rente. Gute Chancen auch für Fachkräfte aus dem Ausland.

Mit einer neuen Bildungszeit und anderen Angeboten will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Beschäftigte in Deutschland fit für den Wandel in den Unternehmen machen. Voraussetzung solle eine Verständigung von Arbeitgeber und -nehmer sein. Mittelständler sehen den Plan kritisch.

Fachkräftemangel und Strukturwandel stellen Unternehmen und Beschäftigte vor große Probleme. Die Regierung will mit neuen Gesetzen gegensteuern. Zusätzliche Instrumente sollen mehr Aus- und Weiterbildung bringen.