Überbrückungshilfe III neue FAQs: Welche Änderungen jetzt gelten

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Wie angekündigt, hat die Bundesregierung bei der Überbrückungshilfe III nachjustiert. Eingeführt wurde nun ein Eigenkapitalzuschuss. Der Fixkostenzuschuss wurde erhöht. Auch junge Unternehmen sind nun für die Hilfen antragsberechtigt. Größere Unternehmen haben erneut das Nachsehen.

Die aktuellen Änderungen hat die Bundesregierung in ihrem Fragen-und-Antworten-Katalog gelb gekennzeichnet.

Wichtigste Neuerung ist der Eigenkapitalzuschuss. Die neue Hilfe ist eine Reaktion darauf, dass viele Firmen ihre finanziellen Reserven aufgebraucht haben. Der Zuschuss soll zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt werden - auf Basis der bestehenden Plattform, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.


Für Gastgeber: Kostenfreies Webinar zur Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wirft viele Fragen auf. In einem kostenfreien Webinar, am Donnerstag, 22. April 2021, 10:00 bis 11:30 Uhr, erläutert Erich Nagl, von  ETL ADHOGA, Hoteliers und Gastronomen alles über die neusten Entwicklungen. Klaus Kobjoll, vom Schindlerhof in Nürnberg, und Marc Schnerr von Tageskarte.io stehen ebenfalls live Rede und Antwort.

Mehr erfahren und teilnehmen


Für Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent innerhalb des Zeitraums von November 2020 bis Juni 2021 werden folgende Aufschläge auf die Überbrückungshilfe III im jeweiligen Monat des Erreichens der Schwelle gewährt:

  • 25 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in drei Monaten,  
  • 35 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in vier Monaten,
  • 40 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in fünf oder mehr Monaten.
  • Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent

1. und 2. Monat: Kein Zuschlag

3. Monat: 25 Prozent

4. Monat: 35 Prozent

5. und jeder weitere Monat: 40 Prozent

Dabei müssen die entsprechenden Monate nicht unmittelbar aufeinander folgen. Es werden nur Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde. Entscheidend ist aber, ob Unternehmen sich bei der Beantragung auf die Fixkostenregelung oder auf die Kleinbeihilferegelung stützen. Hiervon hängt die Höhe der Hilfen am Ende ab. Der DEHOGA Bayern hat dies in einem Papier aufbereitet und kommentiert.

Zusätzlich zum Eigenkapitalzuschuss ist der Fixkostenzuschuss angehoben worden. Für Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 verzeichnen, wurde der Zuschuss von 90 Prozent auf 100 Prozent angehoben. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Überbrückungshilfe III auf die Bundesregelung Fixkostenhilfe gestützt wird. Dann bekommen Unternehmen nur eine Förderung bis zu 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten. Im Falle von kleinen und Kleinstunternehmen, darf die gewährte Hilfe bis zu 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen. Auch hierzu führt der DEHOGA Bayern ausführlich aus.

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind nun auch junge Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31. Oktober 2020  aufgenommen haben. Bislang war der Stichtag der 30. April 2020.

Inzwischen ist eine Liste bekannt geworden, die Beispiele für förderfähige Digitalisierungs- und andere Maßnahmen nennt. Demnach ist zum Beispiel die Anschaffung oder Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) förderfähig. Dazu werden viele weitere Digitalisierungsmaßnahmen gefördert, zum Beispiel auch die Kosten für digitales Marketing, cloudbasierte Telefonanlagen, Weiterbildung oder Investitionen in die Außenbereiche.

Digitalisierung

  • Einrichtung eines Onlineshops 
  • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop (z. B. Photo Studio Composer)
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Ausbau WLAN
  • Glasfaseranschluss
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • neue cloudbasierte Telefonanlage
  • Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen)
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z.B. "am Tisch per Handy ordern"
  • Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
  • Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
  • App für Kundenregistrierung
  • Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
  • Warenwirtschaftssystem
  • Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware
  • "Digitale" Fitnessgeräte für Fitnessstudios
  •  Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung

Hygienemaßnahmen
bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche

  • Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche
  • Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter etc.
  • fester Einbau von Lüftungsanlagen
  • Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
  • Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (z.B. innenliegende Küche)
  • Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
  • Handtrockner mit UVC-Licht
  • Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
  • Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
  • Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung  im ToGo Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
  • Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
  • Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
  • Begleitarbeiten zur Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z.B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
  • Anschaffung von mobilen Raumteilern für die Gasträume
  • Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften
  • Wechsel auf Gläserspülmaschine (inkl. Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült
  • Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
  • Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, um auch den Außenbereich nutzen zu können
  • in Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
  • Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen etc.)
  • Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung
  • Überdachung für den Außenbereich, damit dieser auch bei schlechterem Wetter genutzt werden kann
  • bauliche Erweiterung des Außenbereichs
  • Windschutz für den Außenbereich

(Die vorstehende Liste wurde vom DEHOGA Bundesverband und diversen DEHOGA Landesverbänden in Mitgliederrundschreiben verbreitet)


 

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