Überbrückungshilfe III: Welche Investitionen in Hotels und Restaurants förderfähig sein können

| Politik Politik

Mit der Überbrückungshilfe III werden in der Corona-Krise betriebliche Fixkosten bezuschusst. Je nach Fall sind aber auch Investitionen in die Ausstattung oder in Digitalisierungsprojekte staatlich unterstützt. Eine Liste benennt die förderfähigen Maßnahmen.

Demnach ist zum Beispiel die Anschaffung oder Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) förderfähig. Dazu werden viele weitere Digitalisierungsmaßnahmen gefördert, zum Beispiel auch die Kosten für digitales Marketing, cloudbasierte Telefonanlagen, Weiterbildung oder Investitionen in die Außenbereiche.

Digitalisierung

  • Einrichtung eines Onlineshops 
  • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop (z. B. Photo Studio Composer)
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Ausbau WLAN
  • Glasfaseranschluss
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • neue cloudbasierte Telefonanlage
  • Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen)
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z.B. "am Tisch per Handy ordern"
  • Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
  • Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
  • App für Kundenregistrierung
  • Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
  • Warenwirtschaftssystem
  • Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware
  • "Digitale" Fitnessgeräte für Fitnessstudios
  •  Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung

Hygienemaßnahmen
bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche

  • Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche
  • Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter etc.
  • fester Einbau von Lüftungsanlagen
  • Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
  • Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (z.B. innenliegende Küche)
  • Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
  • Handtrockner mit UVC-Licht
  • Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
  • Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung  im ToGo Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
  • Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
  • Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
  • Begleitarbeiten zur Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z.B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
  • Anschaffung von mobilen Raumteilern für die Gasträume
  • Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften
  • Wechsel auf Gläserspülmaschine (inkl. Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült
  • Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
  • Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, um auch den Außenbereich nutzen zu können
  • in Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
  • Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen etc.)
  • Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung
  • Überdachung für den Außenbereich, damit dieser auch bei schlechterem Wetter genutzt werden kann
  • bauliche Erweiterung des Außenbereichs
  • Windschutz für den Außenbereich

(Die vorstehende Liste wurde vom DEHOGA Bundesverband und diversen DEHOGA Landesverbänden in Mitgliederrundschreiben verbreitet)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.