Der DEHOGA engagiert sich seit vielen Jahren für die steuerliche Gleichbehandlung von Essen. Das Wirtshaussterben auf dem Lande sowie das Verschwinden klassischer Restaurants aus den Innenstadtlagen machen deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit der arbeitsintensiven Gastronomie dringend einer Stärkung bedarf.
Für Deutschlands Gastronomie bedeutet der volle Steuersatz einen Wettbewerbsnachteil, insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, der sein Sortiment verzehrfertiger Essensangebote signifikant ausgeweitet hat und weiter ausbaut. Für diese Angebote zum Mitnehmen gelten sieben Prozent Mehrwertsteuer, für die Speisen im Restaurant 19 Prozent. Vordringliche Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wäre daher eine Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und damit eine steuerliche Gleichbehandlung von Essen - unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes.
Deshalb sollten sich Gastronomen nun kurz Zeit nehmen und die DEHOGA-Umfrage zu den möglichen Effekten einer Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie beantworten.
Die Ergebnisse fließen in eine Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr (dwif) ein, die der DEHOGA beauftragt hat.