Urlaub in Zeiten von Corona: EU-Kommission legt Leitlinien mit Anforderungen vor

| Politik Politik

Die EU-Kommission hat ein Konzept für Sommerurlaube in Zeiten von Corona vorgelegt. Der am Mittwoch in Brüssel präsentierte Plan plädiert dafür, die derzeit stark eingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der EU zumindest schrittweise wiederherzustellen. Gleichzeitig sollen Hotels, Ferienparks und Restaurants neue strenge Hygiene- und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Vorgeschlagen wird zum Beispiel eine Begrenzung der Gästezahl, damit Abstandsregeln eingehalten werden können.

Urlaube sollten nach Vorstellung der EU-Kommission zudem nur in Regionen ermöglicht werden, die gegebenenfalls auch für die medizinische Versorgung von Gästen ausreichend Kapazitäten haben. Auch sollte die Möglichkeit zur Verfolgung von Infektionsketten sichergestellt sein - beispielsweise durch die Verfügbarkeit von grenzüberschreitend nutzbaren Handy-Apps.

«Das wird für niemanden von uns ein normaler Sommer, aber wenn wir alle zusammenarbeiten (...), dann werden wir nicht den ganzen Sommer zu Hause verharren müssen - und dann wird es auch kein vollständig verlorener Sommer für die europäische Tourismusindustrie werden», kommentierte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, in einer Online-Pressekonferenz.

Ob das Konzept der Kommission eine Chance auf Umsetzung hat, hängt nun von den Mitgliedstaaten und der weiteren Entwicklung der Infizierten-Zahlen ab. Die Kommission geht davon aus, dass in einem ersten Schritt die Reisebeschränkungen zwischen Ländern mit einer ähnlich positiven Corona-Lage wegfallen könnten. Die endgültige Entscheidung darüber liegt aber bei den Regierungen in den Hauptstädten. Konkrete Kriterien wie zum Beispiel eine Höchstzahl an Infektionen pro 100 000 Einwohner schlug die Kommission nicht vor.

Um Urlaubern eine Orientierung für die Reiseplanung zu geben, soll aber vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine interaktive Karte mit Informationen zur Lage in Urlaubsregionen erstellt werden.

Mit Blick auf die Diskussion um finanzielle Aspekte von Reisebeschränkungen pocht die EU-Kommission unterdessen auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen. Gegen Staaten, die Unternehmen ermöglichen, lediglich Gutscheine auszugeben, sollen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg. Die EU-Kommission schlägt ihnen nun vor, die freiwillige Nutzung von Gutscheinen für Verbraucher attraktiver zu machen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.