Verband für Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum – IHKs sind dagegen

| Politik Politik

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in Rheinland-Pfalz hat die Pläne für ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum begrüßt. «Der Wettstreit um Wohnraum verschärft sich», sagte deren Vertreterin Roswitha Sinz am Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages in Mainz. Die touristische Vermietung von Wohnungen über AirBnB oder andere Portale entziehe dem Markt Wohnraum. Das Gesetz überlasse es Kommunen, ein Verbot zu verhängen. «Wir meinen, da gehört es auch hin», sagte Sinz.

Die Landesregierung will mit dem Gesetz verhindern, dass Wohnungen länger an Touristen vermietet oder gewerblich genutzt werden. Kommunen sollen anordnen können, dass eine Wohnung als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr Gewerbe oder Touristen beherbergt. Dies gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Kommunen sollen ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro verhängen können. Die Opposition sieht das kritisch.

Kritik kam auch von der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land. Das Problem touristisch vermieteter Wohnungen sei in Rheinland-Pfalz sehr klein, sagte Fabian Göttlich von der Koblenzer Kammer. In Mainz betreffe das 0,26 Prozent der Wohnungen. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus und Grund in Rheinland-Pfalz, sagte, es handele sich um ein «gefühltes Problem».

Für das Gesetz sprach sich der Geschäftsführende Direktor des Städtetages im Land, Michael Mätzig, aus. Kommunen bekämen ein Instrument an die Hand, wenn sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfe. «Die Hürden für einen Verbotserlass sind relativ hoch», sagte Mätzig. Der Vorsitzende des Kreisverbandes Pirmasens des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Eric Kunz, sagte, die Hotellerie müsse viele Auflagen erfüllen. Diese gälten für die touristische Vermietung von Wohnungen nicht. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.