Verbraucherverband kritisiert sinkende Zahl der Lebensmittelkontrollen

| Politik Politik

Europäische Verbraucherschützer kritisieren die sinkende Zahl von Lebensmittelkontrollen in mehreren EU-Ländern. Ein Grund dafür sei fehlendes Geld für regelmäßige Kontrollen, wie aus einem am Dienstag veröffentlichen Bericht des EU-Verbraucherverbandes Beuc hervorgeht. Die finanziellen Mittel gingen seit Jahren zurück. «Sogar Produkte, die leicht zu Lebensmittelvergiftungen führen wie Fleisch, Eier und Milchprodukte, werden immer seltener kontrolliert», kritisierte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. Der Bericht untersucht die Lage in zwölf vornehmlich westeuropäischen Ländern.

In Deutschland gab es 2017 dem Bericht zufolge rund 225 000 Kontrollen weniger als noch zehn Jahre zuvor. Das entspricht einem Einbruch um mehr als 20 Prozent, obwohl die Zahl der Unternehmen in etwa konstant blieb. Nachdem beim hessischen Wursthersteller Wilke vor einigen Wochen Listerien gefunden worden waren, gerieten deutsche Lebensmittelkontrolleure in die Kritik. Ihnen wurde vorgeworfen, die Staatsanwaltschaft zu spät über Mängel informiert zu haben.

Eine am 14. Dezember in Kraft tretende EU-Verordnung für Lebensmittelkontrollen soll die Situation in Europa verbessern. Demnach sollen Standards für Kontrollen in allen EU-Länder vereinheitlicht werden. Sanktionen für Verstöße und Betrugsfälle in Lebensmittelbetrieben sollten «wirksam, verhältnismäßig und abschreckend» sein, heißt es in dem Gesetz.

Der Verbraucherverband begrüßte die Verordnung, forderte aber weitere Schritte. Das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittel könne etwa durch standardisierte Hygiene-Label für Restaurants, Cafés und Bars verbessert werden. In Ländern wie Großbritannien, Dänemark und Norwegen hätten sich solche Maßnahmen bewährt. Die Verordnung stelle den EU-Staaten die Einführung einer solchen Regelung aber frei.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.