Vergleich zu Luftfrachtkartell: Lufthansa zahlt Bahn Schadenersatz

| Politik Politik

Die Lufthansa muss der Deutschen Bahn Schadenersatz in Millionenhöhe leisten für überhöhte Kerosin- und Sicherheitszuschläge bei Luftfrachtsendungen. Die beiden Unternehmen haben sich in dem seit 2013 in Köln anhängigen Rechtsstreit um ein Preiskartell verglichen, wie Sprecher beider Seiten am Montag bestätigten. Details zur Höhe des Schadenersatzes nannten sie nicht.

Die Bahn hatte von den zwölf an dem Kartell beteiligten Fluggesellschaften ursprünglich 1,76 Milliarden Euro verlangt. Die abgesprochenen und überhöhten Gebühren sollen zwischen 1999 und 2006 verlangt worden sein. Auch zuvor hatte die Bahn bereits Vergleiche mit beklagten Airlines geschlossen. Nach der Einigung mit dem Lufthansa-Konzern inklusive der Swiss sind laut Bahn noch Forderungen von rund 900 Millionen Euro gegen sechs verbliebene Fluggesellschaften offen. Der Klage der DB-Tochter DB Barnsdale AG haben sich noch acht ungenannte Spediteure angeschlossen.

Aus Branchenkreisen war zu hören, dass die von Lufthansa zu leistende Vergleichssumme deutlich unter 50 Millionen Euro liege. Beide Seiten wollten das nicht kommentieren. Die Bahn stellte fest, dass man nur wirtschaftlich sinnvollen Lösungen zustimme. Vergleichszahlungen könnten sofort vereinnahmt werden, und es fielen keine weiteren Anwalts- und Sachverständigenkosten an.

Gegen Air Canada, Cargolux, Cathay Pacific, British Airways, LATAM und Japan Airlines werden die Verfahren fortgeführt, ergänzte eine Bahn-Sprecherin. Man sei auch hier weiterhin zu Vergleichen bereit und befinde sich in vertraulichen Gesprächen.

Die EU-Kommission hat wegen der illegalen Preisabsprachen bereits Geldbußen in Höhe von 776 Millionen Euro gegen elf Airlines verhängt. Hier wurde die Lufthansa verschont, weil sie als Kronzeugin das Verfahren erst in Gang gebracht hatte. Sie musste aber zivilrechtliche Ansprüche begleichen wie jetzt auch gegenüber der Bahn. Die Einigung umfasst die Konzern-Airlines Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.