Der Dehoga Nordrhein kritisiert die neuen Vorgaben bei der Soforthilfe in NRW weiter scharf und fürchtet zahlreiche Insolvenzen in der Branche. Weil die finanzielle Unterstützung nicht zur für Personalkosten verwendet werden dürfen, stünden etliche Betriebe vor dem Aus.
[Aktuell: NRW stoppt Verfahren zur Rückzahlung von Soforthilfen]
«Die nunmehr im Verfahren vorgesehene Ermittlung des Liquiditätsengpasses bringt viele Unternehmer in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen», sagte der Branchenvertreter Henning Thomas Graf von Schwerin am Montag.
Die Regelung, dass die Soforthilfen nicht für Personalkosten verwendet werden dürfen, sei allerdings nicht neu, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Montag. Dies sei von Beginn der Auszahlungen an so festgelegt gewesen. Man sei aber im weiteren Austausch mit dem Bund sowie Verbänden, um offene Fragen und Probleme zu klären. Anders angelegt sei außerdem das neu aufgelegte Überbrückungsprogramm, das auch Personalkosten berücksichtige.
Empfänger der Soforthilfen müssen nachträglich nachweisen, wie groß ihre Umsatzeinbußen während der Corona-Krise tatsächlich gewesen sind und überschüssige Gelder zurückzahlen.
Bereits in der letzten Woche hatte der DEHOGA die Landesregierung scharf kritisiert. (Tageskarte berichtete) „Hätten wir gleich gewusst, nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, so Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident des DEHOGA Nordrhein. Das Land von den Betrieben einen Verwendungsnachweis ein.
Allerdings hat NRW in der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen, sagt der DEHOGA in Nordrhein. So könnten beispielsweise keine Personalkosten in Ansatz gebracht werden, obwohl diese bis Mitte März in jedem Fall zu zahlen waren. Auch hätten viele Unternehmer versucht, Stundungsvereinbarungen mit ihren Lieferanten und Vermietern zu treffen, um Liquidität im Unternehmen zu behalten. Nunmehr stelle sich heraus, dass nur die Kosten angerechnet werden könnten, die auch tatsächlich in dem Zeitraum März bis Mai geleistet worden seien. (Mit Material der dpa)