Weiter scharfe Kritik an neuen Vorgaben zur Corona-Soforthilfe

| Politik Politik

Der Dehoga Nordrhein kritisiert die neuen Vorgaben bei der Soforthilfe in NRW weiter scharf und fürchtet zahlreiche Insolvenzen in der Branche. Weil die finanzielle Unterstützung nicht zur für Personalkosten verwendet werden dürfen, stünden etliche Betriebe vor dem Aus.

[Aktuell: NRW stoppt Verfahren zur Rückzahlung von Soforthilfen]

«Die nunmehr im Verfahren vorgesehene Ermittlung des Liquiditätsengpasses bringt viele Unternehmer in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen», sagte der Branchenvertreter Henning Thomas Graf von Schwerin am Montag.

Die Regelung, dass die Soforthilfen nicht für Personalkosten verwendet werden dürfen, sei allerdings nicht neu, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Montag. Dies sei von Beginn der Auszahlungen an so festgelegt gewesen. Man sei aber im weiteren Austausch mit dem Bund sowie Verbänden, um offene Fragen und Probleme zu klären. Anders angelegt sei außerdem das neu aufgelegte Überbrückungsprogramm, das auch Personalkosten berücksichtige.

Empfänger der Soforthilfen müssen nachträglich nachweisen, wie groß ihre Umsatzeinbußen während der Corona-Krise tatsächlich gewesen sind und überschüssige Gelder zurückzahlen.

Bereits in der letzten Woche hatte der DEHOGA die Landesregierung scharf kritisiert. (Tageskarte berichtete) „Hätten wir gleich gewusst, nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, so Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident des DEHOGA Nordrhein. Das Land von den Betrieben einen Verwendungsnachweis ein.

Allerdings hat NRW in der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen, sagt der DEHOGA in Nordrhein. So könnten beispielsweise keine Personalkosten in Ansatz gebracht werden, obwohl diese bis Mitte März in jedem Fall zu zahlen waren. Auch hätten viele Unternehmer versucht, Stundungsvereinbarungen mit ihren Lieferanten und Vermietern zu treffen, um Liquidität im Unternehmen zu behalten. Nunmehr stelle sich heraus, dass nur die Kosten angerechnet werden könnten, die auch tatsächlich in dem Zeitraum März bis Mai geleistet worden seien. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.