Weniger Macht für Google & Co. - EU einig bei Digital-Gesetz "Digital Markets Act"

| Politik Politik

Als die EU sich zuletzt umfassende Regeln fürs Internet gab, war die Welt eine andere. Google war gerade gegründet, Amazon verkaufte hauptsächlich Bücher, Facebook entstand erst Jahre später. Probleme wie Hassrede im Netz existierten nicht, und die grenzübergreifende Macht einiger Tech-Riesen war nicht absehbar. Heute, gut 20 Jahre später, geht es im Internet teils turbulent und oft unfair zu.

Die EU will das ändern - und hat am späten Donnerstagabend einen großen Schritt in diese Richtung gemacht. Unterhändler der EU-Institutionen einigten sich auf das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA).

HOTREC ist der festen Ansicht, dass der Marktführer für Online-Hotelbuchungen, der im Jahr 2019 fast 70% des europäischen Marktes beherrschte, zu den eben diesen „designierten Gatekeepern“ nach den nun festgelegten Kriterien gehören wird. Der EU-Gesetzgeber hat mit dem Verbot enger Paritätsklauseln auch die richtige Maßnahmen ergriffen, um die Macht der Online-Plattformen in diesem Bereich einzudämmen. Diese Vertragsklauseln hindern Hoteliers daran, auf ihren eigenen Kanälen einen besseren Preis als auf der Plattform anzubieten. Der DMA ermöglicht gewerblichen Nutzern auch einen besseren Zugang zu den von ihren Angeboten generierten Daten.
 

Der Vorsitzende der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution Markus Luthe und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) erklärte: „In den letzten zehn Jahren haben die Hoteliers das inakzeptable Verhalten der dominanten OTAs nach dem Motto 'take it or leave it' hinnehmen müssen. Die heutige Einigung über den DMA ist ein klares Signal an die digitalen Giganten: Verhaltet euch gegenüber Verbrauchern und Geschäftskunden wie Partner und nicht wie Torwächter.“

Luthe fügte hinzu: „Ich glaube, dass es bei dem Gatekeeper-Verhalten der OTAs nicht nur um den Schutz eines erfolgreichen Geschäftsmodells geht, sondern um mehr als das. Praktiken wie enge Preisparitätsklauseln und das Zurückhalten von Daten letztlich als Hemmschuh für die Digitalisierung der Hotels wirken und die Abhängigkeit der Hoteliers von den OTAs verfestigen. Die gesamte Branche kann nun ihre Digitalisierung besser angehen.“

Digital Markets Act - Darum geht es bei dem Gesetzespaket

Die Gesetze und Regeln in Europa sind den Realitäten der digitalen Welt nicht mehr gewachsen - das war der Eindruck, unter dem die EU-Kommission im Dezember 2020 ein großes Digital-Paket vorgeschlagen hatte. Dazu gehört neben dem Gesetz über digitale Märkte auch das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Der DSA geht gesellschaftliche Fragen wie den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz an und wird noch zwischen den EU-Institutionen verhandelt. Der DMA soll die Marktmacht von Digital-Riesen wie Google, Facebook und Amazon beschränken.

Denn Tech-Riesen wie Meta (Facebook) oder Alphabet (Google) sind oft in der Position, ihre Macht auszuweiten und die Konkurrenz auszubremsen. Das Wettbewerbsrecht aus der analogen Welt hilft mit seinen jahrelangen Verfahren nur begrenzt. Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Diese «Gatekeeper» müssen künftig bestimmte Verbote und Vorgaben beachten.

Diese DMA-Regeln gelten in Zukunft

Dazu gehört, dass sie eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandeln dürfen. Nutzer sollen vorinstallierte Apps auf Geräten öfter löschen und Standardeinstellungen einfacher ändern können. Und die großen Unternehmen dürfen die Daten aus verschiedenen Quellen künftig nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen. Gibt es diese Zustimmung nicht, müssen Nutzer die Programme weiter nutzen können. «Das schafft echte Alternativen zwischen "mit allen Daten bezahlen" oder keine Dienste nutzen zu können», sagte der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU), der den DMA für das Parlament verhandelt hat.

Ein pauschales Verbot personalisierter Werbung oder ein komplettes Verbot personalisierter Werbung für Kinder und Jugendliche gebe es zwar nicht im DMA, doch werde auf den DSA verwiesen, in dem dies geplant sei.

Neu ist auch, dass Messenger wie WhatsApp und der iMessenger künftig dazu verpflichtet werden, sich für die Kommunikation mit kleineren Diensten zu öffnen. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass Signal- oder Threema-Nutzer Nachrichten oder Fotos an Freunde bei WhatsApp schicken können. Denn den kleineren Firmen bleibt die Entscheidung, ob sie sich öffnen wollen, selbst überlassen. Wohl könnten jedoch neue Anbieter auf den Markt kommen, die ihren Dienst mit Whatsapp verknüpfen. Für Gruppenchats wird diese Funktion nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. Um angemessene Sicherheitsstandards zu gewährleisten, sei dies in den kommenden Jahren geplant, teilte Schwab mit. Eine vom Parlament geforderte Verpflichtung zur Interoperabilität für soziale Netzwerke werde es nicht geben.

[Fragen und Antworten der EU-Kommission zum DMA]

Diese Unternehmen dürfte es treffen

Schwab zufolge dürften zunächst etwa 10 bis 15 Tech-Unternehmen unter den DMA fallen - unter ihnen die US-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon.

Konkret sieht der Kompromiss vom Donnerstagabend vor, dass Digitalunternehmen betroffen sind, die entweder einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssten sie mindestens einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.

Zu zentralen Plattformdiensten sollen etwa gehören: Suchmaschinen wie Google, Vermittlungsdienste wie Amazon Marketplace, Soziale Medien wie Facebook, Video-Plattformen wie Youtube, Messengerdienste wie WhatsApp oder der Facebook-Messenger, Betriebssysteme wie das iOS von Apples iPhones sowie Android und Cloud-Dienste wie Amazon AWS. Bei den Verhandlungen am Donnerstag einigten sich das Parlament und die EU-Staaten zudem darauf, dass auch Web-Browser und Sprachassistenten wie Amazons Alexa dazu gehören. Die DMA-Regeln beziehen sich ausschließlich auf den jeweiligen Plattformdienst - nicht auf das ganze Unternehmen.

Diese Strafen drohen den Tech-Riesen

Bei Verstößen drohen heftige Sanktionen, zunächst von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten es bis zu 20 Prozent sein. In Ausnahmefällen, bei «systematischer Verletzung», könnte die EU-Kommission unter anderem auch Fusionen für einen bestimmten Zeitraum verbieten oder strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung anwenden.

Wie es jetzt weiter geht

Der Rat der EU-Staaten und das Europaparlament müssen die Einigung noch einmal bestätigen, dies gilt jedoch als Formalie. Anschließend muss der DMA im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt 20 Tage später in Kraft. Das könnte etwa Anfang 2023 sein. Anschließend gilt noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Nachdem die EU-Kommission die Gatekeeper designiert hat, haben diese nochmal sechs Monate Zeit, die DMA-Vorgaben umzusetzen. Dann dürfte es bereits 2024 sein.

So reagieren betroffene Unternehmen

Die Tech-Firmen haben mit Blick auf DMA und DSA heftige Lobbyarbeit geleistet. Einer Erhebung von Lobby Control und Corporate Europe Observatory von 2021 zufolge gibt die Digital-Wirtschaft jährlich gut 97 Millionen Euro für Lobbyarbeit in den EU-Institutionen aus. Sie stehe damit noch vor Pharma-, Chemie- oder der Finanzwirtschaft an der Spitze. Der Erhebung zufolge gab es zu DMA und DSA mehr als 270 Treffen mit der EU-Kommission - 75 Prozent davon mit Lobbyisten der Industrie.

Der iPhone-Konzern Apple reagierte am Donnerstag besorgt auf die Einigung. Man habe die Sorge, dass einige DMA-Vorschriften unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für die Nutzer schaffen würden. «Andere Regelungen des DMA werden es uns unmöglich machen, Gebühren für geistiges Eigentum zu erheben, in das wir sehr viel investieren.»


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während der Corona-Pandemie konnten sich Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden - dabei sollen bestimmte Voraussetzungen gelten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. Hätte der Bund eine Verlängerung beschlossen, hätte sich das Land jedoch nicht entgegengestellt. Der Dehoga kritisierte diese Haltung nun als unklar und halbherzig.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. «Im Prinzip finde ich es richtig, dass man Krisenerleichterungen nach der Krise wieder auf den Vorkrisenstand zurückholen muss, weil man sonst das Instrument in Zukunft nicht mehr anwenden kann», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart.

CSU-Chef Markus Söder hat angesichts der Haushaltskrise und der Debatten innerhalb der Ampel-Regierung eine vorgezogene Neuwahl parallel zur Europawahl am 9. Juni kommenden Jahres ins Gespräch gebracht.

FDP und CDU in Baden-Württemberg machen sich beim Thema der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Gaststätten gegenseitig Vorwürfe. Nachdem die FDP-Fraktion den stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU) für sein Stimmverhalten im Bundesrat kritisiert hatte, schoss dessen Innenministerium zurück.

Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger hat die Ampel-Koalition aufgefordert, ihre Klimaschutzvorgaben für die Wirtschaft stark einzudampfen. Klimaziele müssten seiner Meinung nach mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe wird ein weiteres Sondervermögen geschlossen. Die Folge: Die Preisbremsen für Strom und Gas, die daraus finanziert wurden, können nicht übers Jahresende hinaus verlängert werden.

Vier Bundesländer sind im Bundesrat mit Vorstößen gescheitert, die zum Jahresende auslaufende reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten oder zu verlängern. Entsprechende Entschließungsanträge fanden in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit. Das Thema bleibt trotzdem auf der Agenda.

Unter anderem unternimmt Bayern im Bundesrat heute einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. Auch wenn hier Zustimmung erfolgt, werden die sieben Prozent nicht automatisch fortgelten, da auch der Bundestag am Ende einer Entfristung zustimmen müsste.

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Beibehaltung des auf sieben Prozent abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie einzusetzen.