Wie lange hält Urlaubsanspruch? Richter wenden sich an Luxemburg

| Politik Politik

Um über die Dauer von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern mit Langzeitkrankheit urteilen zu können, hat das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung gebeten. Es gehe dabei um mehr Klarheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Bundesarbeitsrichter müssen sich mit zwei Verfahren aus Hessen und Nordrhein-Westfalen beschäftigen, bei denen Arbeitnehmer jeweils darauf pochen, dass ihnen aus teils schon länger zurückliegenden Arbeitsjahren noch Urlaubsansprüche zustehen. Dabei handelt es sich um Jahre, in denen die Arbeitnehmer längere Zeit krank waren.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr, wonach Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern müssen, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen mit dem Hinweis, dass der Anspruch sonst erlischt. Kommen Arbeitgeber dieser Informationspflicht nicht nach, kann der Urlaub auch später noch geltend gemacht werden.

In den beiden Fällen muss nach Angaben eines Gerichtssprecher nun geklärt werden, ob die Arbeitgeber es versäumt haben, über den möglichen Verfall des Urlaubs rechtzeitig zu informieren. Denn, so die Überlegung, wären die Mitarbeiter früh genug in Kenntnis gesetzt worden, hätten sie die Urlaubstage möglicherweise noch in Anspruch genommen, bevor sie krank wurden.

Konkret geht es in einem Fall um eine Krankenhausmitarbeiterin, die im Laufe des Jahres 2017 krank wurde und seither arbeitsunfähig ist. Aus ihrem Urlaubskontingent von 2017 konnte die Frau 14 Tage nicht in Anspruch nehmen. Im November 2018 forderte sie ihren Arbeitgeber erfolglos zur Abgeltung dieser Urlaubstage auf. Die Klage deshalb wies zuletzt das Landesarbeitsgericht Hamm zurück. Die Frau vertritt die Ansicht, dass sie nicht rechtzeitig auf den drohenden Verfall ihres Urlaubsanspruch hingewiesen worden sei.

In dem anderen Fall geht es um einen schwerbehinderten Frachtfahrer, der aufgrund eines Tarifvertrags im Öffentlichen Dienst von Dezember 2014 bis zuletzt August 2019 eine befristete Erwerbsminderungsrente erhielt. Der Mann ist der Ansicht, dass ihm noch 34 Urlaubstage aus dem Jahr 2014 zustehen, was der Arbeitgeber bestreitet. Zuletzt wies das Hessische Landesarbeitsgericht die Klage des Mannes zurück. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.