ZEW wertet Corona-Hilfen als erfolgreich

| Politik Politik

Die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes haben Unternehmen und Arbeitsplätze wirksam stabilisiert. Schätzungen zufolge konnten in den Jahren 2020 und 2021 rund 140.000 Unternehmen vor der Schließung bewahrt und etwa 280.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

Gleichzeitig blieben die negativen Auswirkungen auf den Strukturwandel begrenzt. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. Für künftige Krisen empfiehlt der ZEW-Ökonom allerdings zielgenauere Hilfen, ein reformiertes Kurzarbeitergeld und den Verzicht auf sektorale Steuervergünstigungen.
 
„Die Gesamtbilanz der deutschen Corona-Wirtschaftshilfen fällt günstig aus. Die Politik hat ihren finanziellen Spielraum schnell und entschlossen genutzt und damit viele grundsätzlich überlebensfähige Unternehmen durch eine außergewöhnliche Krise gebracht“, so Heinemann. „Für künftige Krisen müssen wir allerdings noch stärker darauf achten, dass staatliche Hilfen den notwendigen Strukturwandel nicht dauerhaft behindern. Krisenpolitik sollte schnell stabilisieren, aber mit zunehmender Dauer auch stärkere Anreize zur Anpassung der Unternehmen setzen.“.

Rund 140.000 Unternehmen vor Schließung bewahrt 

Die Corona-Hilfen verbesserten die Liquidität und Bonität der geförderten Betriebe und verhinderten eine hohe Zahl von Unternehmensschließungen. Eine Evaluationsstudie von Prognos und dem ZEW mit Simulationen auf Basis des Mannheimer Unternehmenspanels hat gezeigt, dass es im Jahr 2020 ohne die staatlichen Maßnahmen rund 100.000 zusätzliche Schließungen gegeben hätte. Für das Jahr 2021 kommen weitere 46.000 vermiedene Schließungen hinzu.

Unter Berücksichtigung von Folgeeffekten ergibt sich somit ein Nettoeffekt von rund 136.000 geretteten Unternehmen und etwa 283.000 gesicherten Arbeitsplätzen. Gleichzeitig deutet eine berechnete Insolvenzlücke von rund 8.600 Unternehmen darauf hin, dass die Hilfen auch wirtschaftlich schwache Kleinstunternehmen vorübergehend am Markt gehalten haben. Dieser Effekt war laut der Stellungnahme jedoch im Verhältnis zur Stabilisierungswirkung gering und weitgehend temporär. Positiv bewertet Heinemann zudem die deutschen Kreditprogramme. Strenge Zugangsvoraussetzungen, das Verbot der Refinanzierung von Altschulden und Überkompensationsprüfungen begrenzen Fehlanreize.

Kurzarbeit reformieren und Steuerprivilegien vermeiden 

Verbesserungsbedarf sieht Heinemann beim Kurzarbeitergeld. Anders als in anderen europäischen Staaten fehlten in Deutschland weitgehend Mechanismen, die bei länger andauernder Kurzarbeit den Wechsel in zukunftsfähige Beschäftigung fördern. Die im Zeitverlauf steigenden Lohnersatzraten hätten vielmehr Anreize gesetzt, länger in der Kurzarbeit zu verbleiben. Für künftige Krisen empfiehlt Heinemann daher sinkende Ersatzraten sowie eine stärkere Kostenbeteiligung und zusätzliche Auflagen für Unternehmen bei langer Nutzung.
 
Angesichts der schlechten Erfahrungen mit vorschnell aufgelegten Hilfsprogrammen beim jüngsten Ölpreisanstieg in diesem Jahr empfiehlt er außerdem Zurückhaltung bei neuen Krisenprogrammen. Die Politik sollte sich auf Schwellenwerte für einen BIP-Rückgang verständigen und nur dann spezielle Krisenprogramme auflegen, wenn diese Grenzwerte überschritten werden und somit eine wirklich tiefe Krise belegen.
 
Als Beispiel einer besonders schlecht konzipierten Krisenhilfe bewertet Heinemann zudem die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie. Die Krisenmaßnahme mündete 2026 in eine dauerhafte Steuervergünstigung mit jährlichen Steuerausfällen von knapp vier Milliarden Euro. „Sektorale Steuervergünstigungen können sehr schnell ein politisches Eigenleben entwickeln. Die Gastronomie-Mehrwertsteuer ist ein Lehrstück dafür, wie aus einer temporären Krisenhilfe eine kostspielige Dauersubvention wird“, so Heinemann.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.