Zusätzliche finanzielle Hilfen für Hotels und Restaurants im Südwesten

| Politik Politik

Mit 330 Millionen Euro will Baden-Württemberg die Gastronomie und Hotellerie im Land unterstützen - mit einer eigens aufgelegten «Stabilisierungshilfe». Von Mittwoch an können Betriebe einen Antrag auf Hilfszahlungen stellen. Wenn sie mit einer Bescheinigung des Steuerberaters belegen können, dass sie wegen der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, erhalten sie eine einmalige Hilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro, zuzüglich maximal 2000 Euro für jeden Beschäftigten.

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßt die Unterstützung. «Dieses Programm wird vielen mittelständischen Betrieben des Gastgewerbes im Land helfen», sagte der Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. Man sei der Landesregierung und den beteiligten Ministerien außerordentlich dankbar, denn die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen des Gastgewerbes sei nach wie vor sehr schwierig. «Viele Betriebe können unter den aktuellen Bedingungen noch nicht kostendeckend arbeiten», sagte Engelhardt.
 

Kritik kam von der FDP-Landtagsfraktion. «Nun wird es doch bis in den Juli dauern, bis die lange versprochenen Hilfen beantragt werden können - leider ein verlorener Juni für die Betroffenen», sagte der tourismuspolitische Sprecher der Fraktion, Erik Schweickert. Man hoffe, dass es bei der Antragsstellung keine hohen Hürden gebe. Die Anträge können auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf (beide CDU) kündigten am Montag in Stuttgart an, dass die Abwicklung der Anträge erneut von den Industrie- und Handelskammern und der landeseigenen L-Bank übernommen werde.

«Unser Ziel ist, eine nie da gewesene Insolvenzwelle zu vermeiden», sagte Hoffmeister-Kraut. Nicht nur die Schließungen hätten den Betrieben schwer zu schaffen gemacht. Sie dürften nun zwar öffnen, litten aber unter den jetzt geltenden Infektionsschutzmaßnahmen und könnten verlorene Umsätze nicht mehr wettmachen. Laut Tourismusminister Wolf sind allein die Übernachtungen im Südwesten im April um 94,8 Prozent eingebrochen.

Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater müssen mit dem Bescheid bescheinigen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Antragsformular sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.