Zuspruch und Kritik für neues Corona-Schutzkonzept

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Der Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz ist auf geteiltes Echo gestoßen. Dass das Konzept keine pauschalen Schließungen von Schulen vorsieht, wurde etwa von Ärztevertretern begrüßt. Von Lehrervertretern kam Zuspruch dafür, dass die Bundesländer ab Oktober an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht verordnen können sollen - für den Fall, dass es zu einer heftigen Infektionswelle kommt. In Richtung Regierung wurde aber auch der Vorwurf laut, dass manche der geplanten Regelungen nicht alltagstauglich seien - und Deutschland sich aufgrund der Möglichkeit für die Bundesländer, schärfere Maßnahmen zu ergreifen, wieder in einen «Flickenteppich» zu verwandeln drohe.

Das Corona-Schutzkonzept von den Bundesministerien für Gesundheit und Justiz sieht unter anderem eine bundesweite Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeugen vor. Zudem soll ab Oktober eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Bundesländer sollen von da an auch Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängen und Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorschreiben dürfen. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

 

Letzteres stößt beim Lehrerverband auf Unverständnis. Zwar sei die Möglichkeit der Maskenpflicht im Fall hoher Infektionszahlen an weiterführenden Schulen zu begrüßen, sagte Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). «Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar.» Bei Grundschulen werde offensichtlich eher eine Schulschließung oder Unterrichtsausfall in Kauf genommen.

Die Bundesärztekammer hielt der Bundesregierung zugute, dass sie pandemiebedingten Schulschließungen eine Absage erteilte. Ärztepräsident Klaus Reinhardt bemängelte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) zugleich, dass sich das Corona-Schutzkonzept an einigen Stellen «leider noch im Vagen» halte. Unklar sei etwa, was passieren solle, wenn eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur drohe. «Wichtig ist, dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind», sagte Reinhardt.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vermisst Grenzwerte, anhand derer sich die Überlastung des Gesundheitswesens beurteilen lassen würde. «Es wird nicht direkt erkennbar, wie die Datenlage gravierend verbessert wird», sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der Deutsche Städtetag sieht noch mehrere offene Fragen. «Wird im Herbst wieder der kostenlose Bürgertest für alle eingeführt? Wie geht es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter?» Dazu erwarten wir sehr bald Antworten der Bundesregierung», sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Funke-Zeitungen.

Es gab auch den Vorwurf in Richtung Regierung, dass einige vorgeschlagene Maßnahmen nicht alltagstauglich seien. So soll es in Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. «Frisch» bedeutet, dass die Impfung oder die überstandene Covid-Erkrankung nicht länger als drei Monate her sein darf.

«Wenn bei der Maskenpflicht beispielsweise danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll», sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigelt, der «Rheinischen Post». «Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen werden, ist offensichtlich. Im Zweifel muss man auch nicht alles gesetzlich haarklein regeln.»

Der Virologe Hendrik Streeck warnte, dass Deutschland sich angesichts unterschiedlicher Maßnahmen je nach Bundesland in einen Flickenteppich verwandeln könnte. Um das zu vermeiden, brauche es klare Vorgaben für die Länder, wann diese Maßnahmen wie die Maskenpflicht an Schulen ergreifen sollten, sagte Streeck am Mittwoch dem Fernsehsender Welt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte bei «RTL Direkt»: «Dass da Flickenteppich kommt, hoffe ich nicht, wir arbeiten mit den Ländern zusammen, dass sie das Maximum nutzen, das wir anbieten.»

Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Mit den Vorschlägen wird sich als nächstes das Kabinett befassen, dann ist der Bundestag am Zug.

Kritik aus Baden-Württemberg am Corona-Gesetzentwurf des Bundes


Stuttgart (dpa/lsw) - Die Landesregierung hat sich enttäuscht gezeigt vom neuen Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz. «Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen des Landes zurück.

Lucha kritisierte, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Der Gesetzentwurf sei in drei Stufen untergliedert, in denen je nach pandemischer Situation weitergehende Maßnahmen getroffen werden können, etwa Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen oder eine Maskenpflicht in Innenräumen.

Man müsse überprüfen, warum etwa in der ersten Stufe nicht die Möglichkeit bestehen soll, in Arztpraxen eine Maskenpflicht einzuführen. Auch stellte Lucha die Frage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von der Maskenpflicht für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese möglicherweise auch ansteckend sein können. «Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können», sagte der Minister. Nun sei eine umfangreiche Analyse und Beratung des Gesetzentwurfs notwendig.

Der Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Länder zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das teilten Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch gemeinsam mit. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.

 

Land Hessen: Offene Punkte bei Entwurf für Infektionsschutzgesetz


Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach der Vorstellung des Entwurfs für ein neues Bundesinfektionsschutzgesetz sieht das Land Hessen noch offene Fragen. «Einige Punkte sind noch offen, bedürfen der Prüfung oder müssen in den kommenden Wochen verhandelt werden», sagte der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer (CDU), am Mittwoch in Wiesbaden. «Die Gesundheitsministerkonferenz wird sich beispielsweise ebenfalls mit dem Thema beschäftigen. Wir befinden uns also derzeit mitten im Prozess. Es ist daher noch zu früh, eine abschließende Bewertung abzugeben.»

Erfreulich sei jedoch, sagte Wintermeyer weiter, dass die Länder «stärker miteinbezogen werden und es das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Gesetz zu erarbeiten.» Daran werde man sie «im Interesse der Bürgerinnen und Bürger messen».

Der am Mittwoch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellte Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass in Geschäften oder Behörden ab Oktober wieder eine Maskenpflicht möglich sein soll. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer jeweils selbst treffen.

Grimm-Benne begrüßt Infektionsschutzgesetz-Entwurf des Bundes


Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat den neuen Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz begrüßt. «Der jetzt vorgelegte Vorschlag ist eine gute Grundlage, damit die Länder rechtzeitig auf das Pandemiegeschehen im Herbst reagieren können. Mit dem Gesetz bekommen wir Befugnisse, um zielgenau weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen», sagte Grimm-Benne am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Die SPD-Politikerin ist aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. «Wichtig ist vor allem der Schutz der vulnerablen Gruppen, den wir nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Gleichzeitig müssen Schulen und Kitas geöffnet bleiben», so Grimm-Benne. Nächste Woche Dienstag soll eine Sonderkonferenz der Ressortchefs stattfinden, wo weitere Einzelheiten zum Infektionsschutzgesetz besprochen werden sollen.

Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

Weil begrüßt Corona-Gesetzentwurf des Bundes


Hannover/Berlin (dpa) - Ministerpräsident Stephan Weil hat den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz begrüßt. Auf den ersten Blick seien dabei auch Maßnahmen vorgesehen, die Niedersachsen bereits seit langem fordere, darunter eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. «Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass die Länder mit einem großen Instrumentenkasten auf das jeweilige Infektionsgeschehen reagieren können müssen – deshalb werden gerade auch die Details entscheidend sein», sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. Den Gesetzentwurf werde man deshalb genau prüfen.

Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht der Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium gemeinsam mitteilten. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

RW prüft Änderung am Corona-Kurs - Abstimmung bei Ministerkonferenz


Düsseldorf/Berlin (dpa/lnw) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft die beabsichtigten Änderungen der Corona-Strategie für den Herbst. Das Bundesgesundheitsministerium plane, die vorgesehenen Neuerungen im Entwurf für das Infektionsschutzgesetz des Bundes mit den Bundesländern abzustimmen. Dafür solle auch die Gesundheitsministerkonferenz am 9. August genutzt werden, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.

Dem zuvor in Berlin veröffentlichten Entwurf zufolge sollen die Bundesländer zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Die Länder sollen nach dem Vorschlag der Bundesministerien für Gesundheit und Justiz auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Radikale Maßnahmen wie etwa Schul- und Betriebsschließungen kämen nicht mehr in Frage, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Als nächstes wird sich das Bundeskabinett mit den Vorschlägen befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hat bereits kritisiert: «Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist.»

Brandenburg begrüßt Entwurf für neues Infektionsschutzgesetz


Potsdam (dpa/bb) - Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat den Entwurf des Bundes für ein neues Infektionsschutzgesetz gegen eine Corona-Welle im Herbst begrüßt. «Es gilt, besonders vulnerable Personengruppen zu schützen und eine erneute Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden», sagte Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft am Mittwoch. «Als Basismaßnahmen brauchen wir vor allem Maskenpflicht und Abstandsgebote in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Testpflichten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie die Möglichkeit, Hygienekonzepte anzuordnen.»

Falls eine gefährlichere Virusvariante zum Tragen kommen sollte, müssten die Länder in der Lage sein, rasch weitere Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen, fordert Ranft. Kritisch sehe das Gesundheitsministerium allerdings, dass der Bund für getestete und geimpfte Personen Ausnahmen von der Maskenpflicht zulassen wolle. «Masken bieten einen guten Schutz», betonte Ranft. «Und wir wissen, dass auch Geimpfte und Genesene sich anstecken und damit das Virus verbreiten können.» Bereits in der kommende Woche wolle sich die Gesundheitsministerkonferenz in einer Video-Beratung über notwendige Änderungen an dem Gesetz austauschen, kündigte Ranft an.

Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst sollen nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheits- und Bundesjustizministeriums die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Gesundheitsminister Hoch will Gespräche zum Infektionsschutz abwarten


Mainz/Berlin (dpa/lrs) - Nach der Vorstellung des Entwurfs für ein neues Bundesinfektionsschutzgesetz will der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) zunächst die Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am kommenden Dienstag abwarten. Der Minister teilte am Mittwoch auf Anfrage in Mainz mit, dass er stets betont habe, «dass die Länder vom Bund rechtlichen Handlungsspielraum brauchen, um auf eine mögliche Herbstwelle adäquat reagieren zu können». Die Frage, welche Instrumente im Herbst einzusetzen seien, hänge von der tatsächlichen Entwicklung der Corona-Pandemie ab Oktober ab.

Der am Mittwoch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellte Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass in Geschäften oder Behörden ab Oktober wieder eine Maskenpflicht möglich sein soll. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer jeweils selbst treffen. (dpa)


 

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