Tarifvertrag Gastronomie - die aktuellen Abschlüsse

Tarifvertrag in Gastronomie und Hotellerie

Der Tarifvertrag im Gastgewerbe wird grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.

Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Zeiten längerer tarifloser Zustände in einzelnen Tarifgebieten gehören längst der Vergangenheit an. Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betrieb orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.

Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.

Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Als Tarifpartner hat der neuausgerichtete Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) erstmals im November 2007 mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bundesweit geltende Flächenmantel- und Flächengehaltstarifverträge verhandelt. Der neue Entgelttarifvertrag für mehr als 120.000 Beschäftigte ist seit 1. Januar 2020 und der Manteltarifvertrag seit 1. Januar 2015 in Kraft. Wir vertreten mehr als 830 Mitgliedsunternehmen in rund 3.000 Restaurants. Im Austausch mit u.a. Politik, Medien, Sozialpartner, weiteren Verbänden und Bildungsverantwortlichen sind wir das umfassende Sprachrohr der Branche.

Die Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten und im Ost-West-Vergleich werden zunehmend geringer; sie sind allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der Betriebe in den verschiedenen Bundesländern und den ebenfalls sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nach wie vor beträchtlich.

Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.

Tarifvertrag Gastronomie - Abschlüsse nach Bundesländern und Systemgastronomie

Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024.
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NRW - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Der neue Tarifvertrag im Gastgewerbe NRW sieht Lohnsteigerungen bis zu 27,3 Prozent vor. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Der DEHOGA NRW geht davon aus, dass Preisanpassungen notwendig werden.
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Tarifvertrag Systemgastronomie

Neben den Tarifverträgen, die der DEHOGA auf Ebene der Bundesländer abschließt, existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Seit der Neuausrichtung des Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) im Jahre 2007 gestaltet auch der BDS zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
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Aktuelle Nachrichten Tarifvertrag Gastronomie

Die Angestellten der sächsischen Hotels und Gaststätten haben Grund zur Freude – nach dem am Dienstag geschlossenen Tarifvertrag steigen die Löhne und Gehälter im Freistaat zunächst um 3,1 Prozent, ab Mai 2014 dann um weitere 2,8 Prozent. Auch die Auszubildenden bekommen einen Aufschlag. Deren Vergütungen sollen von August an auf monatlich 520 Euro im ersten, 600 Euro im zweiten und 680 Euro im dritten Lehrjahr ansteigen. Der Tarifvertrag läuft bis April 2015.

Die Mitarbeiter der Catering-Tochter der Lufthansa müssen sich auf Gehaltseinbußen und längere Arbeitszeiten gefasst machen. Es gebe ein Eckpunktepapier, das noch in gültige Tarifverträge überführt werden müsse, so eine LSG-Sprecherin. Die Vereinbarung beinhaltet eine Lohnsenkung um drei Prozent, eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um 1,5 Stunden auf 39 Stunden sowie eine Kürzung des Urlaubs um drei Tage.

Der Dehoga Bayern und die Gewerkschaft NGG haben sich in München nach langen, schwierigen Verhandlungen auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie geeinigt. Danach erhöhen sich die Einkommen rückwirkend zum 1. April 2013 für die 180.000 Beschäftigten um 4,0 Prozent bis zum 31. Juli 2014. Zugleich wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 45 Euro vereinbart.

Die Union will den Mindestlohn noch vor der Bundestagswahl. CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer sagte, dass ein weiterer Versuch unternommen werden sollte, die FDP von dem Thema zu überzeugen. Die Union macht sich für eine Lohnuntergrenze dort stark, wo keine Tarifverträge gelten.

Nach Thüringens Vorstoß im Bundesrat zum Mindestlohn, darf die NGG zu diesem Thema natürlich nicht fehlen. Die schwarz-rote Landesregierung mache das, wozu die Bundesregierung „aufgrund der ideologischen Scheuklappen der FDP unfähig“ sei, so der Gewerkschaftsboss Franz-Josef Möllenberg am Wochenende. Vor allem im Gastgewerbe sieht er dringenden Handlungsbedarf. Hier sei der Anteil der Niedriglohnbezieher mit 77,3 Prozent besonders hoch. Dass sich Dehoga und NGG in Thüringen gerade erst auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt hatten, war da schon fast vergessen.

Die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie in Thüringen erhalten mehr Geld. Ein am Dienstag vereinbarter neuer Entgelttarifvertrag sehe bis zum Ende seiner Mindestlaufzeit am Jahresende 2014 eine Lohnerhöhung von insgesamt acht Prozent vor, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Erfurt mitteilte.

Gute Laune in Mecklenburg-Vorpommern – zumindest bei den Angestellten in den Hotels und Restaurants des Küstenlandes. Der Grund ist der neue Tarifvertrag, auf den sich der Dehoga und die NGG verständigt haben. Bereits im Dezember steigen demnach die Gehälter um fünf Prozent, bis September 2014 sind insgesamt 17 Prozent vereinbart. Der Vertrag läuft bis Ende März 2015. Dies sei der höchste jemals in Mecklenburg-Vorpommern getätigte Tarifabschluss, meldete der Arbeitgeberverband. Damit habe der Dehoga eindeutig Position für die Mitarbeiter der Branche bezogen.

In Nordrhein-Westfalen gilt jetzt ein tariflicher Mindestlohn im Gastgewerbe. Arbeitsminister Schneider hat die untersten Stufen des neuen Tarifvertrags für Hotellerie und Gastronomie für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die Mindestentgelte bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. Die Mindestlöhne wirken rückwirkend ab dem 4. September 2012. Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten bekommen damit in der untersten Gehaltsgruppe deutlich mehr Geld: Statt 6,76 Euro pro Stunde erhalten sie künftig nach einem Stufenplan bis zu 8,50 Euro.

Die Fronten sind verhärtet, jetzt muss es Rürup richten. Der Wirtschaftswissenschaftler begann am Donnerstag den festgefahrenen Tarifstreit zwischen der Lufthansa und ihren Flugbegleitern zu schlichten. Es geht um Fragen zum Entgeld-Tarifvertrag für die rund 18.000 Flugbegleiter. Die Gewerkschaft UFO fordert 5 Prozent mehr, die Lufthansa bietet 3,5. Auch die Gehaltsstufen sollen abgeflacht werden.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup den Tarifstreit zwischen der Lufthansa und ihren Flugbegleitern schlichten. Der ehemalige Wirtschaftsweise arbeitet seit 2009 als Unternehmensberater, und soll nun in den noch offenen Fragen zum Entgelt-Tarifvertrag zwischen den beiden Parteien vermitteln.

Tarifvertrag in der Gastronomie

Ein Tarifvertrag in der Gastronomie ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden geschlossener Vertrag, der die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festlegt. Dies kann beispielsweise die Höhe der Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten, die Urlaubsansprüche oder die Regelungen zur Überstundenvergütung umfassen.

Tarifverträge in der Gastronomie gibt es auf nationaler Ebene, aber auch auf regionaler oder betrieblicher Ebene. Sie werden von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gelten in der Regel für alle Arbeitnehmer in einem bestimmten Berufsfeld oder einer bestimmten Region.

Tarifverträge in der Gastronomie sind für die Arbeitnehmer wichtig, da sie ihnen eine geregelte Arbeitswelt und verbindliche Arbeitsbedingungen bieten. Für die Arbeitgeber sind sie wichtig, da sie helfen, die Arbeitskosten zu planen und zu kalkulieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Tarifverträge in der Gastronomie nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die in einem Tarifvertragsbetrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben sind von den Regelungen eines Tarifvertrags nicht automatisch betroffen und müssen individuelle Arbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeingültig erklärt. Dann gilt er für alle Betriebe in einem Tarifgebiet.

Es gibt in Deutschland viele verschiedene Tarifverträge in der Gastronomie, die auf die jeweiligen Bundesländer oder Regionen zugeschnitten sind. Einige der bekanntesten Tarifverträge für die Gastronomie sind:

  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TVG) in Baden-Württemberg
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Bayern
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Hessen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Nordrhein-Westfalen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Rheinland-Pfalz
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Saarland
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Sachsen-Anhalt
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Schleswig-Holstein

Die Regelungen in diesen Tarifverträgen können sich in einigen Punkten unterscheiden, beispielsweise bei der Höhe der Löhne und Gehälter oder den Urlaubsansprüchen. Es ist daher wichtig, sich über den geltenden Tarifvertrag in dem jeweiligen Bundesland oder der Region zu informieren.

Neben den Tarifverträgen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festzulegen. So können beispielsweise individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Region gelten. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Annahme einer Stelle in der Gastronomie über die geltenden Arbeitsbedingungen zu informieren.