Facebook-Like-Button: Webseitenbetreiber sind mitverantwortlich für Datenschutz

| Technologie Technologie

Viele Websites binden Facebooks «Like»-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.

Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Montag, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks «Like»-Button mit verantwortlich sind. Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem «Gefällt mir»-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Online-Werbefirmen betroffen sein.

Der «Like»-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird oder der Nutzer einen Facebook-Account hat. Die Einwilligungspflicht dürfte zum Beispiel auch für Facebooks «Teilen»-Button gelten.

Die Richter in Luxemburg befassten sich mit dem «Like»-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf aus dem Jahr 2015. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des «Gefällt mir»-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht - und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bat den EuGH dann 2017 um die Auslegung mehrerer Datenschutz-Bestimmungen.

Der EuGH argumentierte, die Einbindung des Buttons erlaube es Fashion ID, die Werbung für ihre Produkte zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werden. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID «zumindest stillschweigend» der Erhebung personenbezogener Daten der Website-Besucher zugestimmt habe.

Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Website aber nicht verantwortlich. Denn Fashion ID entscheide nicht über Zwecke und Mittel dieser Vorgänge.

Außerdem bestätigte der EuGH das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene auch nach der damals geltenden alten europäischen Richtlinie. Die seit Mai 2018 greifende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht das Klagerecht für Verbände bereits ausdrücklich vor.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, kommentiert: „Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage. Nicht nur wer den Like-Button eingebunden hat, muss jetzt handeln. Das Urteil wird sich auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken. Webseitenbetreiber müssen nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten können sie in Haftungsfallen laufen. Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, darf zumindest bezweifelt werden. Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und werden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen.“
 

Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark. Gleichzeitig wird sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz sind. Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten sind Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Highlight im diesjährigen Messegeschehen auf der INTERNORGA ist der HOOSY-Hackathon: Der internationale Programmierwettbewerb der Hospitality Loop Society (HOOSY e.V.) findet 2024 erstmalig statt und wendet sich an Fachleute und Interessierte aus verschiedenen Bereichen des Gastgewerbes. Es winken 5.000 Euro Preisgeld.

Fast jedes zweite Unternehmen ist überzeugt, dass KI die Büroarbeit so revolutionieren wird wie die Einführung des PCs. Trotzdem warten acht von zehn Unternehmen beim Einsatz erst einmal ab, welche Erfahrungen andere machen.

Anzeige

Nächste Woche öffnet die Internationale Tourismusbörse (ITB) in Berlin wieder ihre Tore. Als weltweit führende Messe der Reisebranche bietet die ITB eine einzigartige Plattform für Unternehmen, um ihre neuesten Produkte und Innovationen vorzustellen. Mit Tausenden von Ausstellern aus über 180 Ländern und Regionen sowie zehntausenden Besuchern aus aller Welt ist die ITB ein bedeutendes Event für Fachleute, um Kontakte zu knüpfen und Geschäfte abzuschließen.

Pressemitteilung

SALTO Systems stellt mit SALTO WECOSYSTEM eine neue Markenplattform vor, welche die Kernmarken der Unternehmensgruppe – Salto, Gantner und Vintia (ehem. Gantner Ticketing) – unter einem gemeinsamen Dach vereint.

Google hat bevorstehende Änderungen seiner Gebotsstrategien für Hotelanzeigen angekündigt. Demnach sollen die provisionsbasierten Gebotsoptionen bis Oktober 2024 eingestellt und stattdessen die Google-KI eingesetzt werden.

Erstmals hat das Deutsche Institut für Servicequalität, zusammen mit dem Nachrichtensender ntv, den App-Award verliehen. a&o Hostels ist in der Kategorie „Mobilität & Reisen“ einer von drei Preisträgern.

Am Bahnhof, im Zug, auf dem Flughafen, in der City, im Café oder im Hotel: An vielen Orten steht kostenloses Internet in Gestalt von WLAN-Netzen zur Verfügung. Aber wie steht's um deren Sicherheit?

Der Personalmangel und die Planung des Personaleinsatzes, stark gestiegene und sich gleichzeitig ändernde Einkaufspreise sowie der Umgang mit der erhöhten Mehrwertsteuer beschäftigen derzeit die Gastronomen. Fabio Hessenmüller von Gewinnblick sagt, wie Gastgeber den Herausforderungen mit einer effizienten Küchensteuerung begegnen können. 

Der Hotelverband Deutschland (IHA)​​​​​​​ schreibt erneut seinen Branchenaward für Start-ups aus. Ziel ist die Förderung praxisnaher und innovativer Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland. Bewerbungsfrist ist der 30. April 2024.

Pressemitteilung

Kostenkontrolle in Verbindung mit High-End-Tablet für die Kundenkommunikation bietet ab sofort die digitale Gästemappe zum Fixpreis von Betterspace. Der Fixpreis gilt neben dem gewohnt eleganten In-Room Tablet von Betterspace zudem für die Premium-Version von Lenovo.