In Österreich gilt in der kommenden Wintersportsaison auf den Skipisten die sogenannte 3G-Regel. Seilbahnbetreiber dürfen nur gegen Covid-19 Geimpfte, Getestete oder Genesene befördern, wie die Regierung am Montag in Wien bekanntgab.
Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen wird es für die Skilifte nicht geben, eine FFP2-Maskenpflicht jedoch schon. Sollte die Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Kranken steigen, werden die Regeln für ungeimpfte Wintersportler verschärft.
«Ich bin überzeugt, dass mit diesen Rahmenbedingungen eine unbeschwerte, sichere Wintersaison in unserem Land möglich sein wird», sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bei einer Pressekonferenz in Wien.
Derzeit sind rund 200 Intensivbetten in Österreich mit Covid-19-Patienten belegt. Wenn die Zahl auf 300 steigt, dürfen Ungeimpfte keine Après-Ski-Lokale mehr besuchen - auch nicht mit negativem Testergebnis, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Ab dieser Stufe dürfen Seilbahnen, Gastronomie und Hotels außerdem keine Selbsttests mehr akzeptieren.
Ab einer Intensivauslastung von 400 Betten müssen Ungeimpfte negative PCR-Tests vorweisen. Die weniger genauen Antigentests sind dann nicht mehr ausreichend.
Deutsche Seilbahnbetreiber stellen sich auf 3G-Regel für Winter ein
Die Seilbahnbetreiber stellen sich zur Wintersaison auch in Deutschland auf die sogenannten 3G-Regeln ein. Man unterstütze diese Regeln; sie garantierten einen sicheren Wintersport und die Gäste fühlten sich besser, teilte der Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte am Montag auf Anfrage mit. Die Kontrollpflicht sei allerdings zu strikt geregelt und in der alleinigen Verantwortung der Betreiber, kritisierte der Verband. Hier müsse nachgebessert werden.
«Wir freuen uns natürlich über das Versprechen der bayerischen Staatsregierung, dass es keinen Lockdown geben wird und die Seilbahnen mit 3G die Wintersaison gesichert planen können», sagte Verbandspräsident Matthias Stauch der Deutschen Presse-Agentur.
Die strengen Kontrollen der 3G-Regeln seien so personell und wirtschaftlich in der Praxis nicht umsetzbar, kritisierte der Verband. «Hier erwarten wir pragmatische Lösungen von der Politik, wie zum Beispiel stichprobenartige Kontrollen», erläuterte der Verband. «Und wir wünschen uns, dass die Eigenverantwortung unserer Gäste in den Mittelpunkt rückt.»
Sessellifte und Schlepplifte seien keine geschlossenen Räume. Dort gelten Maskenpflicht und Abstand. Eigentlich betrachte der Verband auch Seilbahnkabinen nicht als «geschlossenen Raum». Studien zum Aerosolverlauf zeigten, wie gut Seilbahnkabinen im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln oder etwa Büroräumen durchlüftet seien. Zudem sei die Seilbahnfahrt sehr kurz. Als erstes Skigebiet in Deutschland soll an der Zugspitze am 19. November der Wintersportbetrieb starten.
(dpa)