AirHelp will Lufthansa wegen Streiks verklagen

| Tourismus Tourismus

In der vergangenen Woche waren rund 180.000 Passagiere von Flugausfällen bei der Lufthansa betroffen, nachdem die Flugbegleiter der Airline ihre Arbeit niedergelegt hatten (Tageskarte berichtete). Diese Fluggäste haben entsprechend der EU-Fluggastrechte Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Airline selbst verkündete jedoch, keine Entschädigungen bezahlen zu wollen. Das Portal AirHelp plant deshalb, nun juristische Schritte gegen die Airline einzuleiten.

Christian Nielsen, Chefjurist von AirHelp, erklärt die aktuelle Lage: "Passagiere, deren Flüge aufgrund der Lufthansa-Streiks ausgefallen sind, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein unangekündigter betriebsinterner Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Diese Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.“

„Hierzu konnten wir in der Zwischenzeit auch mehr als 20 Gerichtsurteile erkämpfen, die weiter belegen, dass Airlines ihre Kunden für Flugprobleme aufgrund von Streiks ihrer Angestellten entschädigen müssen. Erst vor kurzem folgte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall unserer Argumentation und verwies in seinem Urteil direkt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde, erkannte auch Lufthansa an, dass Streiks keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.“

„Dennoch hat die Lufthansa nun erklärt, dass die Airline ihre Passagiere nicht für die aktuellen Flugprobleme aufgrund der Streiks ihres Personals entschädigen werde. Das ist unrechtens. Betroffene Passagiere sollten sich daher keinesfalls von der Airline abspeisen lassen und können sich mit ihrem Anliegen gern an uns wenden. Wir rufen die Lufthansa dazu auf, ihre Passagiere entsprechend der europäischen Fluggastrechte zu entschädigen und unterstützen betroffene Fluggäste risikofrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte.“

Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen, kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom Verbraucherschutz Deutschland empfohlen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

American Express Global Business Travel wird seinen  großen Rivalen CWT für 570 Millionen Dollar übernehmen, nachdem die Vorstände beider Unternehmen der Transaktion zugestimmt haben. Durch die Übernahme schließen sich zwei der weltweit größten Unternehmen im Bereich Travel Management zusammen.

Franzosen, die scharenweise in den Schwarzwald reisen, um Joints zu rauchen? Das prophezeit der baden-württembergische Innenminister - und fordert weniger Cannabis-Vereine in Grenzregionen.

Statt Schlafsack unter dem Sternenhimmel erwartet die Camping-Urlauber ein Bett mit Lattenrost und Matratze, statt Stockbrot am Lagerfeuer ein Frühstückskörbchen mit Brötchen und Saft. Indoor-Camping heißt das Konzept des «Hafentraums» in Bremen, in einer ehemaligen Lagerhalle reihen sich elf Wohnwagen und Hütten aneinander.

Zu Beginn der Osterferien in zahlreichen Bundesländern drängt es die Menschen an die Küsten von Nord- und Ostsee. Auch norddeutsches Schmuddelwetter halte die ersten Osterurlauber kaum von einem Strandbesuch ab. Für die Ostertage hoffen die Touristiker aber auf freundlicheres Wetter.

Der Europa-Park wird seine neue Achterbahn «Voltron Nevera» am 26. April eröffnen. «Der Ansturm wird natürlich extrem sein», sagte Parkchef Roland Mack am Donnerstag im südbadischen Rust. Deutschlands größter Freizeitpark wird an diesem Samstag seine Tore zur Sommersaison öffnen. 

Die rheinland-pfälzische Tourismusbranche blickt sehr optimistisch auf die Urlaubs- und Reisesaison in diesem Jahr. Es lägen viele Buchungen für die kommenden Monate vor, sagte der Geschäftsführer der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Stefan Zindler, am Donnerstag. Er rechne damit, dass in diesem Jahr das Vor-Corona-Niveau übertroffen wird.

Die Zahl der Gäste und Übernachtungen in Hamburger Beherbergungsbetrieben ist im Januar gestiegen. Insgesamt besuchten 437 000 Menschen die Hansestadt und damit 2,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, wie das Statistikamt Nord am Donnerstag mitteilte.

Das Auto hat die Bahn bei Geschäftsreisen in Deutschland abgehängt – zumindest bei mittelständischen Unternehmen. Das ist eine Erkenntnis aus dem ersten KMU-Reisereport des Freiburger Unternehmens HRworks.

Von wegen Kiffen, Party machen und durch das Rotlichtviertel touren: Amsterdam ist die Belästigungen durch den Massentourismus satt. Ein Quiz klärt Touristen jetzt auf, was erlaubt ist und was nicht.

Sachsens Freizeitparks starten in die neue Saison. In Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) wurde gleich ein ganz neuer Park aus dem Boden gestampft. Dort öffnet die aus Mecklenburg-Vorpommern stammende Kette Karls am Sonnabend ein neues Erlebnis-Dorf.