Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die globale Reisebranche befindet sich auf Wachstumskurs, der sich voraussichtlich auch fortsetzen wird. Besonders die Online-Buchungen spielen dabei laut Phocuswright eine Schlüsselrolle. Bis 2026 könnten fast zwei Drittel aller Reisebuchungen digital erfolgen.

Ob ein romantischer Urlaub zu zweit oder ein abenteuerlicher Flirt dank Dating-App: Reisen eröffnet nicht nur neue Horizonte, sondern ermöglicht auch besondere Begegnungen. Opodo hat sich in einer Umfrage die Datingvorlieben der Deutschen im Urlaub genauer angesehen.

Das Jahr 2025 markiert einen Meilenstein für Ikos Resorts: Die griechische Hotelgruppe mit aktuell sieben Resorts am Mittelmeer feiert Jubiläum mit neuen Erlebnissen, Renovierungen und Vorbereitungen für eine Eröffnung auf Kreta.

OAG hat sein jährliches Ranking der verkehrsreichsten Flughäfen der Welt für 2024 veröffentlicht. Der Atlanta Hartsfield-Jackson International Airport (ATL) ist mit 62,7 Millionen Sitzplätzen weiterhin der am stärksten frequentierte Flughafen der Welt.

Informationen suchen Touristen am Handy und nicht mehr in einem Ständer mit Broschüren. Paris schließt deshalb das letzte Tourismusbüro. Insider-Tipps zur Stadt soll es stattdessen am Kiosk geben.

Der "Henley Passport Index" hat erneut die globale Reisefreiheit bewertet und Singapur zum Spitzenreiter gekürt. Deutschland teilt sich den dritten Platz mit fünf weiteren Ländern, darunter Frankreich, Italien und Südkorea.

In Chemnitz und dem Umland knüpfen Unternehmen große Erwartungen an das Kulturhauptstadtjahr 2025. Vor allem Hotels, Gastronomie, Tourismus- und Kulturbetriebe, aber auch der Einzelhandel hoffen auf höhere Umsätze.

Wie reisen die Österreicher, wohin und wie lange? Welche Gründe halten sie davon ab? Und was hat ihr Alter damit zu tun? Die von Dertour in Auftrag gegebene Studie liefert Antworten und zeigt die Unterschiede, aber auch die Gemeinsamkeiten zwischen den Generationen auf.

Der San Francisco International Airport ​hat eine ganz besondere neue Einrichtung eröffnet: einen „Raum für die Sinne“, der speziell für neurodivergente Reisende und ihre Familien konzipiert wurde.

Die Tourismusbranche in Norddeutschland blickt mit Sorgen in die Zukunft. Das geht aus dem aktuellen Konjunkturreport Tourismus der IHK Nord hervor. Im Vergleich zur vorherigen Befragung erwarten mehr Gast- und Reisebetriebe eine schlechtere Urlaubssaison.