China-Reisende können ihren Pauschalurlaub nicht allein aus Angst vor der neuen Lungenkrankheit kostenlos absagen. Ein Rücktritt vom Reisevertrag rein aus Furcht sei derzeit nicht ohne Stornogebühren möglich, erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin.
«Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn für ein konkretes Reiseziel oder Hotel eine Quarantänemaßnahme ausgerufen würde, sodass man dort keinen Urlaub machen kann oder nur mit großen Einschränkungen», sagt die Rechtsanwältin. Das ist derzeit nicht der Fall.
Fischer-Volk rät China-Reisenden, sich regelmäßig über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA) zu informieren. Dieses rät aktuell nicht von China-Reisen ab - eine wichtige Bedingung, um Pauschalurlaub kostenlos stornieren zu können.
In den Reise- und Sicherheitshinweisen heißt es lediglich: «Vermeiden Sie den Kontakt mit kranken Menschen und allen Tieren, meiden Sie Märkte mit Tierprodukten und achten Sie gesteigert auf ihre Handhygiene.» Außerdem sollten Reisende umgehend zu einem Arzt, wenn sie Fieber und Anzeichen einer Atemwegsinfektion entwickeln.
Individualreisende, die nicht fliegen wollen, können sich die Ticketkosten nicht von der Airline erstatten zu lassen.