Der Zoll warnt Reisende vor der unbedachten Mitnahme von Urlaubssouvenirs. Vor allem wer eine Vorliebe für exotische Mitbringsel habe, solle sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, damit es bei der Rückkehr - etwa am Flughafen Frankfurt - keine bösen Überraschungen gibt. Wer Tiere oder Pflanzen oder Produkte daraus mitbringe, müsse Artenschutz-Auflagen beachten, appellierte der Zoll. Auch bei der Einfuhr von Medikamenten, Lebens- und Genussmitteln, Plagiaten und elektronischen Geräten gebe es Bestimmungen zu beachten, sagte ein Zoll-Sprecher angesichts der laufenden Schulferien und des damit verbundenen Reiseverkehrs.
Die Behörden hatten zuletzt viel zu tun mit illegalen Reisesouvenirs. Im vergangenen Jahr registrierte der deutsche Zoll nach eigenen Angaben bei Kontrollen bundesweit 1300 Fälle mit 71 000 konfiszierten Gegenständen. Das war eine erhebliche Steigerung nach 934 Fällen mit 45 000 Teilen im Jahr 2017. Allein am Frankfurter Flughafen, dem größten bundesweit, waren es im Vorjahr 20 000 Sicherstellungen, wie das dortige Hauptzollamt mitteilte.
In Hessen flogen Reisende zum Teil mit außergewöhnlichen illegalen Mitbringseln auf. Exklusive Pelzmäntel, Kleidung und Accessoires aus unter Artenschutz stehenden Tieren, präparierte Alligatorenschädel und ausgestopfte Tiere waren darunter. Ein Jäger ließ sich per Frachtgut sogar einen Löwen nach Hause schicken.