Lokführergewerkschaft GDL weitet Streiks auf Personenverkehr aus

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Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat ihren Streik bei der Deutschen Bahn am frühen Montagmorgen auch auf den Personenverkehr ausgeweitet. «Pünktlich um zwei Uhr morgens sind wir in den Streik gegangen», sagte ein Mitarbeiter der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am frühen Montagmorgen der Deutschen Presse-Agentur. Bis Mittwochfrüh, 2.00 Uhr, müssen sich Millionen Reisende auf massive Einschränkungen vor allem im Fernverkehr einstellen. Neben den Lokführerinnen und Lokführern sind erneut auch Beschäftigte in der Infrastruktur - etwa in den Stellwerken - aufgerufen, die Arbeit ruhen zu lassen.

Die Bahn scheiterte am Sonntag mit dem Versuch, den Streik im Personenverkehr noch abzuwenden. Sie erklärte sich bereit, über eine Corona-Prämie für die Beschäftigten, eine der GDL-Forderungen, zu verhandeln. Die GDL sah darin jedoch ein «Scheinangebot» und hielt an den Streikplänen fest.

Eine genaue Einschätzung der Auswirkungen sei erst nach dem Betriebsstart am Morgen möglich, teilte die Deutsche Bahn in der Nacht mit. Im Regional- und S-Bahnverkehr wird ein Fahraufkommen von etwa 40 Prozent der Bahnen erwartet. Das Unternehmen will rund ein Viertel der Fernzüge fahren lassen. Vor allem auf einigen Hauptachsen soll alle zwei Stunden ein Zug fahren. Doch das Angebot werde regional sehr unterschiedlich verteilt sein, hieß es. Zugausfälle und Verspätungen werden zur Regel.

Der Konzern geht davon aus, dass sich der Fernverkehr im Laufe des Mittwochs wieder normalisieren wird. Es ist bereits die zweite Streikwelle im laufenden Tarifkonflikt zwischen der Bahn und der GDL. Vor rund zwei Wochen hat die Gewerkschaft bereits zwei Tage lang große Teile des Personenverkehrs lahmgelegt. Dieses Mal hatten die Reisenden allerdings länger Zeit, sich auf den Arbeitskampf einzustellen. GDL-Chef Claus Weselsky hatte bereits am Freitag die Streikaktionen angekündigt.

«Es ist nicht das Ziel der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in Deutschland, den Eisenbahnverkehr lahm zu legen», sagte er am Freitag. «Sondern es ist das Ziel, bessere Einkommen zu erreichen, die Kleinstrente zu schützen.»

In dem Tarifstreit geht es unter anderem um mehr Geld für die Beschäftigten. Über die Höhe der künftigen Löhne und Gehälter sind sich beide Seiten einig: 3,2 Prozent mehr soll es geben. Aber über den Zeitpunkt der Auszahlung besteht Uneinigkeit. Offen sind außerdem Fragen zur Betriebsrente, die Höhe einer möglichen Corona-Prämie für die Beschäftigten sowie zum Einflussbereich der GDL.

Denn nicht zuletzt geht es der Gewerkschaft in der Auseinandersetzung auch um den eigenen Einfluss im Konzern, den sie durch das sogenannte Tarifeinheitsgesetz gefährdet sieht. Das Gesetz sieht vor, dass in einem Betrieb mit zwei konkurrierenden Gewerkschaften nur die Tarifverträge der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommen. Bei den Betrieben der Deutschen Bahn ist das in der Regel die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

Zuletzt hatte auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beide Seiten dazu aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. «Machen Sie die gute Entwicklung nach der langen Covid-Durststrecke nicht durch einen langwierigen #Tarifkonflikt wieder zunichte! Die Lage ist besorgniserregend», schrieb er auf Twitter mit Blick auf den sich nach der Corona-Krise langsam wieder erholenden Fernverkehr.

Fünf Tipps: So kommen Reisende trotz Bahnstreiks ans Ziel

Bahnreisenden drohen am heutigen Montag sowie am Dienatag wieder starke Einschränkungen: Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn (DB) streiken erneut die Lokführer. Wie beim Streik zuvor trifft es die Fahrgäste für 48 Stunden. Wie sollten Reisende nun vorgehen? Eine Anleitung in fünf Schritten.

1. Prüfen, ob der Zug fährt

Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreiben. Zwar wird ein Großteil der Verbindungen ausfallen. Besonders nachgefragte Hauptverkehrsstrecken sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßigen Abständen bedient werden. In Metropolregionen soll ein Grundangebot an Regional- und S-Bahnen fahren. Daher sollten Reisende zunächst prüfen, ob der Zug fährt.

Den Ersatzfahrplan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. In der Liveauskunft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotline der Bahn unter der Nummer 08000/99 66 33 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.

2. Bei Verspätung: Entschädigung fordern

Kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerung.

Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktioniert die Reklamation im Kundenkonto auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.

Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an.

Um die Verzögerung nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerweise von DB-Beschäftigten am Bahnhof bescheinigen lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handydisplay, aus denen die Information über die Verspätung hervorgeht.

In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalrechnung vorliegt.

3. Falls der Zug nicht fährt: Anderen Zug nutzen

Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwertige Züge - also zum Beispiel ein ICE statt eines IC - können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeitraum vom 23. bis einschließlich 24. August können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind den Bahnangaben zufolge vom 20. August bis einschließlich 4. September gültig.

Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich bei Verbindungen eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkehrs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, also beispielsweise einem Länder- oder Semesterticket, gilt diese Regelung nicht.

4. Fahrkarte erstatten lassen

Wer die Fahrt im Streikzeitraum - aus welchem Grund auch immer - nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verbindungen, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzformular auf der DB-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können auch nur dort zurückgegeben werden. Experten raten, die Reklamation nicht lange aufzuschieben.

Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) konsultieren und online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristinnen und Juristen verhelfen Verbrauchern kostenlos zu ihrem Recht.

5. Auf anderes Verkehrsmittel ausweichen

Hier gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Züge bahnfremder Unternehmen: Wer beim Schienenverkehr bleiben möchte, kann bei Wettbewerbern der Bahn buchen. Dort streiken die Lokführer zwar nicht, auch diese Verbindungen könnten aber mittelbar durch den Arbeitskampf der GDL gestört werden - zum Beispiel durch stehen gebliebene Züge der DB.
  • Fernbus: Für viele Reisende ist der Fernbus eine naheliegende Variante. In Streikzeiten verzeichnet Marktführer Flixbus deutlich steigende Nachfragen. Daher sollten Reisende schnell sein. Auch die Preise steigen an, je näher der Reisetag rückt.
  • Mietwagen: Auch die Zahl der Mietwagen-Buchungen nimmt im Streikzeitraum tendenziell zu. Damit werden die Kapazitäten knapper, und auch hier steigen die Preise.
  • Taxi/Uber: Je nach Entfernung zum Ziel kann ein Umstieg ins Taxi sinnvoll sein. Taxis sind in der Regel etwas teurer als Uber-Angebote.
  • Flugzeug: Wer kurzfristig auf das Flugzeug ausweichen will, muss gegebenenfalls tiefer in die Tasche greifen. Je näher am Reisetermin und je größer die Nachfrage, desto teurer das Ticket.
  • Eigenes Auto: Wer ein eigenes Auto besitzt, kann die gewünschte Reiseroute auch damit zurücklegen. Einziges Manko: Diese Idee haben sicher viele Betroffene, die Straßen könnten voller als üblich sein.

 

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