Wie lange gilt die Nach-Einreise-Quarantäne in Deutschland noch?

| Tourismus Tourismus

Wer nach Deutschland kommt, muss für zwei Wochen in Quarantäne. Und zwar unabhängig von Reiseroute und Staatsangehörigkeit. Es gibt zwar Ausnahmen. Doch ein Gericht in Niedersachsen hat die Anordnung jetzt auch grundsätzlich infrage gestellt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will wissen, wie lange die Regelung noch gelten soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Seit wann gilt die Regelung?

Die Regierungschefs der Länder hatten sich im April darauf geeinigt, dass jeder Ausländer, der einreisen darf, und jeder Deutsche, der von einer Auslandsreise zurückkehrt, für 14 Tage in Quarantäne muss. Das Bundesinnenministerium wurde gebeten, eine entsprechende Musterverordnung zu entwerfen. Diesen Vorschlag vom 8. April haben die einzelnen Bundesländern dann - jeweils mit kleinen Abweichungen - aufgegriffen und in eigene Verordnungen gegossen. Zuständig für die Überwachung sind die Gesundheitsämter.

Was bringt das?

Durch die Quarantäne-Pflicht soll verhindert werden, dass Menschen das Virus aus dem Ausland mitbringen und dann hierzulande weitergeben. Aus Sicht der Bundesregierung hat das ganz gut funktioniert, auch wenn nicht alle Einreisen erfasst werden konnten. Denn stationäre Grenzkontrollen gibt es zwar an allen Flughäfen sowie den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Österreich und der Schweiz. An den Grenzen zu anderen Nachbarländern - auch Belgien, wo die Zahl der Infizierten zuletzt relativ hoch war - aber nicht. Außerdem verließen sicher auch Menschen trotz Quarantänepflicht ihr Haus, ohne dass das Gesundheitsamt das erfuhr.

Gilt die Pflicht für jeden?

Es gibt Ausnahmen - beispielsweise für Berufspendler, Lastwagenfahrer, Angehörige medizinischer Berufe. Am Muttertag durften auch Menschen, die ihre Mutter sehen wollten, für einen Tag einreisen. Saisonarbeiter für die Landwirtschaft durften ebenfalls kommen - vorausgesetzt, sie isolieren sich in der ersten Zeit dort, wo sie arbeiten. Außerdem gilt die Verpflichtung in Niedersachsen aktuell nicht mehr, nachdem ein Gericht dem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers stattgegeben hatte.

Wer kann die Quarantäne-Regel wieder aufheben?

Die Verantwortung liegt bei den Regierungschefs der Länder. Ob sie alleine handeln oder wie im April wieder gemeinsam, bleibt ihnen überlassen. NRW-Ministerpräsident Laschet hat sich in der «Rheinischen Post» jetzt für eine Lockerung ausgesprochen. Dabei sei er mit den Ministerpräsidenten aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland, Malu Dreyer (SPD) und Tobias Hans (CDU), einer Meinung.

Was ist mit den Grenzkontrollen?

Darüber entscheidet Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Er ist der Meinung, dass die Mitte März eingeführten vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen sinnvoll sind. Darüber, wie lange sie noch fortgesetzt werden, ist er mit den Ministerpräsidenten der Grenz-Bundesländer im Gespräch. Die Entscheidung, ob die Kontrollen über Freitag hinaus verlängert werden, ist wahrscheinlich an diesem Mittwoch zu erwarten. Dass nur nach Deutschland einreisen darf, wer dafür einen triftigen Grund hat - etwa, weil er als EU-Bürger in seine Heimat weiterreisen will - gilt unabhängig von den Kontrollen.

Was hat das mit der Reisewarnung zu tun?

Die weltweite Reisewarnung hat auch die Bundesregierung ausgesprochen, genauer gesagt das Auswärtige Amt. Das bedeutet, dass Deutsche bis einschließlich 14. Juni auf Urlaubsreisen ins Ausland verzichten sollen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Reiseverkehr drastisch eingeschränkt wurde, so dass eine Rückkehr sehr schwierig werden könnte.

Was bedeutet die Quarantäne-Regel für den Sommerurlaub?

Das ist noch nicht ganz klar. Dafür ist ja auch die Frage relevant, ob die Reisewarnung verlängert wird. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Montag zudem dem Besitzer einer Ferienimmobilie in Schweden Recht gegeben. Er muss bei der Rückkehr nach Niedersachsen nun nicht in Quarantäne. Die Richter setzten den entsprechenden Paragrafen der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug. Ein Argument der Richter: Nicht jeder Einreisende könne pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fast drei Jahre nach dem Militärputsch in Myanmar versucht das Krisenland trotz eines andauernden Bürgerkriegs, die Tourismusbranche wiederzubeleben. Die meisten westlichen Regierungen raten jedoch dringend von Reisen nach Myanmar ab.

Spektakuläre Hängebrücken über ein beeindruckendes Tal - das sind die touristischen Pläne für zwei Fußgänger-Brücken im Frankenwald. Ob das Projekt tatsächlich verwirklicht wird? 2024 wird das entscheidende Jahr.

Mitten im Flug reißt plötzlich ein Kabinenteil einer Boeing 737 Max ab. Die Notlandung des Passagierfliegers von Alaska Air mit 177 Menschen an Bord gelingt. Es ist nicht das erste Drama mit dem Flugzeugtyp - und wieder hat es Folgen.

Viele Urlauber dürften das kennen: Am Pool ist schon längst keine Liege mehr frei, obwohl viele Gäste noch frühstücken oder schlafen. Ein genervter Kläger bekommt deswegen nun etwas Geld zurück.

Der weltgrößte Reisekonzern Tui lässt seine Aktionäre über einen Rückzug von der Londoner Börse abstimmen. Damit könnte die Aktie dann womöglich in den Index der mittelgroßen Werte, den MDax, zurückkehren.

Die Reisewirtschaft blickt zuversichtlich auf das neue Reisejahr 2024 und knüpft damit an ein erfolgreiches Jahr 2023 an – vor allem für die kommenden Sommermonate zeichnet sich bereits jetzt eine hohe Urlaubsnachfrage ab.

In Scharbeutz und Timmendorfer Strand entstehen spektakuläre neue Seebrücken. Beide sollen 2024 fertig werden - wenn auch später als geplant.

Die Stadt Venedig verbietet künftig von Reiseführern begleitete Touristengruppen mit mehr als 25 Menschen. Dies beschloss der Gemeinderat, um den Massentourismus und seine negativen Auswirkungen auf die Lagunenstadt einzuschränken.

Im Europa-Park wird an vielen Stellen gebaut. 2024 soll es weitere Attraktionen geben. Die Folgen eines Großbrands beschäftigen Deutschlands größten Freizeitpark immer noch.

Hotels, Ferienwohnungen und andere Urlaubsunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern kommen 2023 auf deutlich mehr Übernachtungen als im Jahr davor. Allerdings dürfte das Land die Werte aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 nicht erreichen.