16 Monate im Hotel gelebt, ohne zu zahlen – 55-Jähriger muss ins Gefängnis

| War noch was…? War noch was…?

Er hat Lügengeschichten aufgetischt und sich als dreister Dauergast entpuppt: Ein 55-Jähriger hat rund 16 Monate mit Partnerin und zwei Kindern in einem Berliner Hotel gewohnt, ohne dafür zu bezahlen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn nun wegen besonders schweren Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft und ordnete die Einziehung von 107.000 Euro an. In das Urteil wurde eine frühere Strafe wegen Betrugs einbezogen.

Der Angeklagte habe eine «gewisse Unverfrorenheit» an den Tag gelegt, clever Geschichten erzählt, makaber eine Krebsbehandlung und einen abgebrannten Wohnwagen erfunden, sagte die Vorsitzende Richterin. Von April 2023 bis August 2024 habe er «Kost und Logis für vier Personen erschlichen». Dabei habe er auch mit fingierten E-Mails agiert, eine Kostenübernahme durch einen Automobilclub vorgetäuscht und das Hotel «bewusst in die Irre geführt».

«Ich habe alle Register gezogen»

Der Angeklagte hatte sich für seinen Dauer-Aufenthalt ein Hotel in Berlin-Köpenick ausgesucht. Er sei an Krebs erkrankt und für eine Therapie an der Berliner Charité in Behandlung, erzählte er an der Rezeption. Dazu sei er mit einem Wohnwagen angereist. Weil die mobile Unterkunft allerdings abgebrannt sei, müsse er anderweitig unterkommen, gab er im Hotel vor. 

«Ich habe alle Register gezogen, man hat mir geglaubt», gestand der 55-Jährige im Prozess. Er und seine Partnerin seien in einer schwierigen Situation gewesen - «ihr Ex-Mann stalkte sie». Fremde Männer seien aufgetaucht, sagte der 55-Jährige. «Hals über Kopf haben wir die Wohnung verlassen.» Sie seien von Nordrhein-Westfalen nach Berlin gezogen. «Ich dachte, ich könnte es regeln», so der Angeklagte, der nach eigenen Angaben 16 Jahre lang Soldat der Bundeswehr war.

Verteidiger: «Was war da im Hotel los?»

Der Verteidiger sagte, es sei auch zu fragen: «Was war da im Hotel los? Warum wurde da zugesehen, wie der Schaden wächst?» Sein Mandant sei nicht derjenige, «der sich auf Kosten anderer schwer bereichern will». Seine Konten seien leer - «er wollte Ruhe vor dem Stalker». Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass es dem Angeklagten «relativ leicht gemacht wurde». 

Der Angeklagte hatte sich bereits ab Juni 2022 in verschiedenen Unterkünften in Berlin eingemietet, ohne zahlungswillig und zahlungsfähig zu sein. Bei drei Taten bis Mitte Januar 2023 sei ein Schaden von rund 25.000 Euro entstanden, hieß es im Dezember 2024 in einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Gegen den Mann wurde damals eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verhängt, die in die aktuelle Entscheidung einbezogen wurde.

Mit der verhängten Strafe folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von zweieinhalb Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Warum für eine besondere Kelterei in Erfurt nun offiziell göttlicher Segen erbeten wurde – und das gleich auch noch auf ökumenischem Wege.

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.