Business Class: Schmerzensgeld nach Suppen-Unfall im Flieger?

| War noch was…? War noch was…?

Wer sich auf einem Flug mit heißer Suppe verbrüht, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Hier kommt es auf das Mitverschulden des Fluggasts an: Ist man selbst schuld, hat man keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Das zeigt ein Urteil des Landesgerichts Köln, auf das das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anwaltauskunft.de aufmerksam macht.

In dem verhandelten Fall flog die Klägerin in der Business Class von München nach New York. Zum Abendessen wurde ihr eine Suppe in einer Porzellanschale auf einem Tablett gereicht. Durch ein Missgeschick, dessen genaue Umstände unklar sind, ergoss sich die Suppe auf den Brustbereich der Passagierin und verursachte dort Verbrennungen zweiten Grades. Die Frau ging nach der Landung in ein Krankenhaus.
 

Die Reisende ging vor Gericht und verlangte Schmerzensgeld. Ihre Argumentation: Sie habe aufrecht gesessen und die Porzellanschale in die linke Hand genommen, um mit dem Löffel in der rechten Hand einen möglichst kurzen Weg zum Mund zu haben. Die Schüssel sei aber so heiß gewesen, dass sie schnell wieder abgesetzt werden musste. Hierbei habe die Frau einen Ruck verursacht. Daraufhin habe sich die heiße Flüssigkeit in ihren Ausschnitt ergossen. Die Klägerin beschwerte sich über fehlende Unterstützung an Bord und nach der Landung.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Frau sich ein überwiegendes Mitverschulden anrechnen lassen musste. Die Klägerin habe ihre Suppe, die nicht zu heiß gewesen sei, in einer stark zurückgeneigten Position zu sich genommen. Anders seien die Verbrennungen nicht zu erklären gewesen. Die angeblich unzureichende und zögerliche Nachsorge der Verletzungen an Bord habe nicht erkennbar zu einem zusätzlichen Schaden geführt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Touristengruppe aus Ulm ist in Dresden angegriffen worden. Die Polizei geht davon aus, dass die Angreifer aus der gewaltbereiten Fußballszene stammen. Diese hielten die Touristen offenbar für Fans des SSV Ulm, der an dem Wochenende in Dresden spielte.

Der Sternekoch Tim Raue - mit bekannter Vergangenheit als Mitglied einer Straßengang - unterstützt hartes Vorgehen gegen den Drogenhandel in Berlin-Kreuzberg. Die Menschen müssten geschützt werden. Das Gewaltmonopol müsse beim Staat liegen.

Eine anbahnende Schlägerei sorgte am Wochenende für einen größeren Polizeieinsatz im edlen Sushi- und Steakrestaurant „Milo“ im Hamburger Stadtteil Rotherbaum. Mehrere Streifenwagen rückten an.

Das offizielle Saarland-Souvenir «Saarvenir» wird nicht mehr produziert. Vor knapp einem Jahr mit viel Tamtam vorgestellt, hatte das graue Gebilde, das acht Sehenswürdigkeiten und Besonderheiten des Bundeslandes darstellt, reichlich Spott und Kritik auf sich gezogen. 

Pizza macht bekanntlich durstig, und am besten passt dazu ein kaltes Bier. Warum also nicht beides gleichzeitig genießen? Das dachte sich auch die Brauerei „Belgium Brewing Co.“, die ein Bier mit Pizzageschmack auf den US-Markt bringt.

Das schiefste Hotel der Welt befindet sich im Ulmer Fischerviertel in Baden-Württemberg - direkt am Fluss Blau. Mit einer Neigung von 9 bis 10 Grad hat es das historische Fachwerkhaus aus dem 15. Jahrhundert sogar bis ins Guinnessbuch der Rekorde geschafft.

Australiens Taxibranche versus Uber: Seit Jahren brodelte ein Streit zwischen den Transportdiensten. Nun wird die Klage fallen gelassen - der US-Riese ist zu einem millionenschweren Vergleich bereit.

Die Berliner Technokultur zählt nun zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Die Kulturministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben das bundesweite Verzeichnis entsprechend erweitert.

Johann Lafer ist der 23. Träger der Alzeyer Georg-Scheu-Plakette. Ausgezeichnet mit dem Wein- und Kulturpreis der Stadt Alzey wird er im Rahmen der Winzerfestweinprobe am 21. September.

Gemeinsame Ermittlungen des Zolls und der Agentur für Arbeit ergaben, dass zwei Unternehmer aus Karlsruhe für deren Arbeitnehmer unberechtigt Kurzarbeitergeld beantragt und dadurch Leistungen in Höhe von über 100.000 Euro zu Unrecht bezogen haben.