In der Bar gezockt, Party gefeiert oder einfach beim Bier zusammengesessen - im Lockdown haben Wirte und feierfreudige Gäste in gegen Corona-Auflagen verstoßen. Ihnen drohen empfindliche Bußgelder. Dazu veröffentlichte das Land jetzt Zahlen.
Die Kneipen sind seit Wochen dicht. Restaurants dürfen Essen nur nach Bestellung an der Tür verkaufen oder nach Hause liefern. Eine schnelle Besserung der Lage ist für die Wirte in der Corona-Pandemie nicht in Sicht. Schon zum Jahresstart prognostizierte der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga für Hessen Umsatzverluste in Milliardenhöhe und wachsende Existenzsorgen.
Einige protestierten mit einfallsreichen Aktionen gegen die Auflagen, andere zapften trotz aller Verbote in ihren Gaststuben Bier und öffnen für einige Feierlustige die Türen.
«Statistisch hat das keine Relevanz. Aber klar gibt es die schwarzen Schafe», sagte der Hauptgeschäftsführer des Dehoga in Hessen, Julius Wagner, der Deutschen Presse-Agentur. «Wo Verordnungen und Gesetze sind, da werden sie auch gebrochen.» Auch im Sommer, als die Gastronomie unter strengen Hygienerichtlinien öffnen konnte, habe es Hinweise von Mitkonkurrenten gegeben, in welchen Betrieben es nicht richtig läuft. Viele hätten die Verordnungstexte nicht verstanden.
In einer Mitteilung des Landesregierung über die Regeln für die Gastronomie im zweiten Lockdown heißt es schlicht: «Einrichtungen, deren Schwerpunkt nicht im Anbieten von Speisen liegt, sind zu schließen. Hierzu gehören insbesondere: Bars, Kneipen, Schankwirtschaften, Shisha-Bars.» Dies änderte sich auch nach den Beschlüssen der jüngsten Ministerpräsidenten-Konferenz erstmal nicht.
Einige Wirte missachten die Regeln. Das Ordnungsamt in Frankfurt hat seit Anfang November mit der Schließung der Kneipen 75 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Bewirtungsverbot eingeleitet, überwiegend gegen Betreiber von Trinkhallen. Zudem seien 13 Verfahren eingeleitet worden, weil entgegen aller Regeln Gäste in den Kneipen waren. Einige der schwarzen Schafe waren selbst nach dem Auffliegen des verbotenen Ausschanks unbelehrbar. «In acht Fällen wurden gegen Betreiber gastronomischer Betriebe mehr als einmal Bußgeldverfahren eingeleitet, auch hier sind hauptsächlich Betreiber von Trinkhallen betroffen», teilte das Ordnungsamt auf Anfrage mit.
Auch in Kassel verstieß ein Wirt mehrfach gegen die Auflagen. «Zusätzlich zu den Bußgeldverfahren wurde die verantwortliche Person in diesem Fall ermahnt, dass bei weiteren Verstößen auch eine Betriebsuntersagung nach Gaststättenrecht in Betracht kommen kann», teilte der Sprecher der Stadt, Claas Michaelis, mit. Insgesamt seien im zweiten Lockdown in der nordhessischen Stadt bislang vier Verstöße festgestellt worden, in zwei weiteren Fällen werde derzeit ermittelt. In Darmstadt waren es nach Angaben des Magistrats acht Verfahren. Die Bußgelder können sich auf mehrere tausend Euro belaufen.
Die Polizei löste in den vergangenen Wochen mehrfach illegale Treffen in Kneipen und Bars auf. So feierten im südhessischen Höchst in einer Bar im Januar 24 Menschen ohne Abstand und Schutzmaske. In Groß-Gerau wurde wegen wiederholter Verstöße eine Kneipe geschlossen und die Beamten gingen auf Nummer sicher und ließen sich die Schlüssel aushändigen. Und in Frankfurt hatten die Ermittler gleich doppelt Glück. Im November setzten sie in einer Bar nicht nur den Verstößen gegen die Corona-Auflagen ein Ende, sie hoben gleichzeitig eine Zockerrunde aus. In der Bar fanden sie Spieltische, Jetons und mehrere zehntausend Euro Bargeld.