Gast verstorben: Hotelier bleibt auf Übernachtungs- und Reinigungskosten sitzen

| War noch was…? War noch was…?

Verstirbt ein Mensch muss sein Erbe grundsätzlich für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Hotelier Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558 Euro nicht erstattet bekommt.

Im April dieses Jahres hatte sich das Amtsgericht mit der Klage eines Ansbacher Hoteliers zu befassen. Dieser hatte ein Zimmer an einen Mann vermietet, der Ende Januar 2020 tot im Hotelzimmer aufgefunden wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren noch die Kosten für vier Übernachtungen offen. Außerdem wies der Tote zahlreiche Verletzungen auf und im Hotelzimmer fanden sich viele Blutspuren. Für die Reinigung des Zimmers entstanden daher Kosten in Höhe von 2.200,00 Euro. Diese Reinigungskosten verlangte der Hotelier neben den Übernachtungskosten vor Gericht von der Tochter des Verstorbenen.

Der Erbe übernimmt neben dem Vermögen auch die Schulden des Verstorbenen. Die Tochter hatte das Erbe Ende März 2020 ausgeschlagen, durch das Gericht musste aber geklärt werden, ob die Ausschlagung rechtzeitig erfolgte.

Nach dem Gesetz beträgt die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft sechs Wochen. Wird das Erbe nicht innerhalb der Frist ausgeschlagen, gilt das Erbe als angenommen. Die Frist beginnt aber erst, wenn der Erbe Kenntnis vom Anfall und Grund der Erbschaft erlangt. Dies bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn der potenzielle Erbe vom Tod des Erblassers erfährt. Er muss auch wissen, ob es ein Testament gibt oder die gesetzliche Erbfolge gilt.

Der Verstorbene hat teilweise im Ausland gearbeitet und aus der polizeilichen Ermittlungsakte zum Todesfall ergab sich, dass es zumindest in der Vergangenheit dort einmal ein Testament gegeben haben muss. Das Gericht entschied daher, dass die Tochter des Verstorben bei dessen Tod im Januar nicht sicher wissen konnte, dass sie dessen Erbin geworden ist. Die Frist für die Ausschlagung war im März damit noch nicht abgelaufen und die Tochter konnte das Erbe wirksam ausschlagen. Aus diesem Grund haftet sie nicht für die Schulden des Verstorbenen.

Bei dem Toten wurde zwar ein größerer Betrag an Bargeld gefunden, dieser war bei Klageerhebung aber bereits für die Beerdigungskosten verwendet worden und konnte nicht mehr für die Hotelkosten verwendet werden. Das Amtsgericht wies die Klage daher ab. Das Landgericht Ansbach bestätigte in seiner Entscheidung über die Berufung des Klägers das Urteil des Amtsgerichts. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschland startet wieder in die Grillsaison. Doch was kommt am häufigsten auf den Grill und welche Qualität soll das Grillgut haben? Das hat das Forum Moderne Landwirtschaft gemeinsam mit Civey geklärt.

Ei, Ei, Ei – so bunt wie die Ostereier ist der Start in die neue Podcast-Reihe „Alles Isi“ mit Dorint-Chef Dirk „Isi“ Iserlohe und Wolfram Kons. Iserlohe verriet seinen Diätplan für die vergangenen Ostertage: „Ich esse ausschließlich alles, was der Osterhase bringt.“

Ein Wildschwein hat in einem Restaurant im Landkreis Kronach einen Gast umgerannt, Mobiliar beschädigt und Blut hinterlassen. Das Tier sei am Sonntag in den Wintergarten geraten und habe sich dort an einer beschädigten Glasfront verletzt, teilte die Polizei am Montag mit.

Im Staffelfinale von "Kitchen Impossible" warten kulinarische Highlights auf die Zuschauer. Im Anschluss an das Staffelfinale zeigt VOX "Prominent! - 20 Jahre Tim Mälzer auf Sendung". Mälzer feiert sein 20-jähriges Jubiläum als Fernsehkoch.

Es sollte ein Familienausflug werden, ein schöner Tag am Pool. Doch die Tochter verschwand plötzlich beim Baden. Erst Stunden später fand man sie - leblos in einem Rohr im Hotelpool in der US-Stadt Houston.

Nach über zehn Jahren lebt in Paris eine lange Tradition wieder auf: der Kellnerlauf. Hunderte gingen am Sonntag an den Start. Am Event darf nur in traditioneller Arbeitskleidung teilgenommen werden: schwarzes Unterteil und weißes Hemd oder Bluse.

Das britische Unternehmen „Velloy“ bietet aktuell den wohl „besten Job der Welt“. Die Firma aus London sucht einen Room-Service-Tester für erstklassige Hotels weltweit. Der exklusive Job bietet nicht nur die Möglichkeit, luxuriöse Unterkünfte zu testen, sondern auch ein großzügiges Gehalt und erstklassige Arbeitsbedingungen.

Ein betrunkener Urlauber hat sich in der Nacht zum Sonntag in Inzell an der Adresse geirrt und versucht, über die Terrassentür in ein fremdes Haus zu gelangen. Der Hauseigentümer sei dabei aus dem Schlaf gerissen worden und wählte wegen des vermeintlichen Einbrechers den Notruf, wie die Polizei mitteilte.

Früher dachte Tim Raue, dass Menschen mit 50 Jahren alt sind. Jetzt steht auch bei ihm bald die Fünf an erster Stelle, ab dem 31. März, um genau zu sein. Trotz Falten, Geheimratsecken und ein paar grauer Haare fühle er sich aber «definitiv nicht so alt wie gedacht».

Ein Steak mit Goldmantel für 278 Euro, Wein für 520 Euro und Tequila für fast 40 Euro – die Preise des Lokals „Platz im Herzen“ im Frankfurter Stadtteil Bornheim erinnern an die extravaganten Restaurants des „Salt Bae“ Nusret Gökce. Doch das kommt nicht bei allen gut an. Jetzt fordert der erste Politiker sogar die Schließung.