Österreich: Burkini-Verbot im Hotelpool – Gericht bestätigt Strafen gegen Manager

| War noch was…? War noch was…?

n einem Streit um ein Burkini-Verbot in einem österreichischen Hotelpool hat ein Gericht die Regelung als Diskriminierung gewertet. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hielt in einem Berufungsverfahren an Geldstrafen für eine Hotelmanagerin und einen Hotelmanager fest. Die beiden hätten zwei muslimische Frauen aufgrund ihrer Religion benachteiligt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Über den Fall hatten die «Salzburger Nachrichten» zuerst berichtet.

Die Managerin und der Manager des Hotels im Bundesland Salzburg hatten den zwei Gästen erklärt, dass sie nicht mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken dürften. Dafür wurden zunächst hygienische Gründe genannt, die aber laut dem Gericht nicht belegt wurden.

Den zwei Österreicherinnen wurde auch mitgeteilt, dass man sich anzupassen habe, und dass man «mit Burkini vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen kann», aber nicht in Österreich, wie das Gericht in seinem Entscheid schilderte. 

100 Euro Strafe

Die zwei Hotelgäste hatten daraufhin laut den «Salzburger Nachrichten» die zuständige Bezirksbehörde eingeschaltet. Die Geschäftsführerin und der Geschäftsführer erhielten in erster Instanz Verwaltungsstrafen von je 100 Euro. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Berufungen ab und bestätigte die Strafen.

Eine der zwei betroffenen Frauen wies darauf hin, dass Menschen ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen bedeckten. Diese Menschen erlebten es als «tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht», sagte sie den «Salzburger Nachrichten».

Von der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) hieß es, dass Burkinis bislang nicht als Problem aufgetreten seien. Der Richterspruch sei zwar eine Einzelfall-Entscheidung, doch er schaffe Klarheit, wie man damit umzugehen habe, sagte ein ÖHV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof berufen werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Penck Hotel in Dresden veranstaltete am Samstag ein kostenloses Open-Air-Warm-up auf der Hotelterrasse anlässlich des Konzerts der Toten Hosen. Entgegen der ursprünglichen Planung kam die Band spontan selbst vorbei.

Wer in Amberg in der Oberpfalz mit dem Auto unterwegs ist, sollte aufpassen: Wegen ausgelaufenen Frittierfetts besteht nach Angaben der Polizei Rutschgefahr auf einer Straße. 

Ein Streit um den Alkoholausschank in einer Gießener Vereinsgaststätte beschäftigt die Justiz. Die Pächter wollen aus Konzeptgründen kein Bier und andere alkoholische Getränke servieren, der Tennisclub hat ihnen deshalb fristlos gekündigt. Nun soll ein Güterichter helfen. Grundsätzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol?

Bei einem Brand in einem Gastronomiebetrieb am Wiesbadener Kochbrunnenplatz ist ein Beschäftigter verletzt worden. Nach einem Bericht des Wiesbadener Kuriers handelt es sich bei dem betroffenen Restaurant um das Café del Sol.

In einem leerstehenden Hotel in Bad Lauterberg im Harz ist ein Feuer ausgebrochen. Bei dem betroffenen Gebäude handelt es sich um ein Hotel, das in der Vergangenheit mit einer Gruppierung der sogenannten Reichsbürger in Verbindung stand.

Traf sich Christina Block kurz vor der Entführung zum Jahreswechsel 2023/24 mit den maskierten Tätern? Diese Frage bestimmt auch den Endspurt des Prozesses. Es fallen scharfe Worte.

Ein unbekannter Täter hat in der Nacht auf Donnerstag einen Nachtportier in einem Bonner Hotel mit einer Schusswaffe bedroht und Bargeld erbeutet. Nun sucht die Polizei Zeugen des Vorfalls.

Christina Block hat im Prozess um die Entführung ihrer Kinder noch einmal ausführlich Stellung genommen. Dabei gab sie tiefe Einblicke in Familienkonflikte und korrigierte sich in einigen Punkten.

Nach mehreren Monaten des Schweigens hat die angeklagte Mutter Christina Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder nun wieder das Wort ergriffen. Sie wolle einige Punkte ihrer Aussage aus dem Juli 2025 korrigieren. Mehrmals brach ihr die Stimme weg, als sie über ihre Kinder sprach.

Ein Kunde beschwert sich über ein zu leichtes halbes Brot. Das hat teure Folgen für den Bäckermeister. Jetzt muss jede Scheibe gewogen werden. Macht die Regelung die Kunden glücklich?