Österreich: Burkini-Verbot im Hotelpool – Gericht bestätigt Strafen gegen Manager

| War noch was…? War noch was…?

n einem Streit um ein Burkini-Verbot in einem österreichischen Hotelpool hat ein Gericht die Regelung als Diskriminierung gewertet. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hielt in einem Berufungsverfahren an Geldstrafen für eine Hotelmanagerin und einen Hotelmanager fest. Die beiden hätten zwei muslimische Frauen aufgrund ihrer Religion benachteiligt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Über den Fall hatten die «Salzburger Nachrichten» zuerst berichtet.

Die Managerin und der Manager des Hotels im Bundesland Salzburg hatten den zwei Gästen erklärt, dass sie nicht mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken dürften. Dafür wurden zunächst hygienische Gründe genannt, die aber laut dem Gericht nicht belegt wurden.

Den zwei Österreicherinnen wurde auch mitgeteilt, dass man sich anzupassen habe, und dass man «mit Burkini vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen kann», aber nicht in Österreich, wie das Gericht in seinem Entscheid schilderte. 

100 Euro Strafe

Die zwei Hotelgäste hatten daraufhin laut den «Salzburger Nachrichten» die zuständige Bezirksbehörde eingeschaltet. Die Geschäftsführerin und der Geschäftsführer erhielten in erster Instanz Verwaltungsstrafen von je 100 Euro. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Berufungen ab und bestätigte die Strafen.

Eine der zwei betroffenen Frauen wies darauf hin, dass Menschen ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen bedeckten. Diese Menschen erlebten es als «tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht», sagte sie den «Salzburger Nachrichten».

Von der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) hieß es, dass Burkinis bislang nicht als Problem aufgetreten seien. Der Richterspruch sei zwar eine Einzelfall-Entscheidung, doch er schaffe Klarheit, wie man damit umzugehen habe, sagte ein ÖHV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof berufen werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Warum für eine besondere Kelterei in Erfurt nun offiziell göttlicher Segen erbeten wurde – und das gleich auch noch auf ökumenischem Wege.

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.