Zahlen & Fakten

Zahlen & Fakten

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Wegen der Corona-Krise hat sich im Südwest-Gastgewerbe laut DEHOGA ein Schuldenberg von mehr als einer Milliarde Euro aufgetürmt. Viele Betriebe hätten Kredite aufnehmen müssen, um über die Runden zu kommen.

Wenn Mitarbeiter aus dem Auslandsurlaub zurückkommen, können für sie verschiedene Anmelde-, Test-, Nachweis- oder Quarantänepflichten gelten. Daraus ergeben sich für die Unternehmen verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen.

Der Tourismus in Hamburg hat auch im Mai noch unter dem coronabedingten Beherbergungsverbot in der Hansestadt gelitten. In dem Monat kamen lediglich 83.000 Gäste an und damit kaum mehr als in den Vormonaten.

Die Umsätze im deutschen Gastgewerbe erholen sich nur langsam von den erneuten Corona-Einschränkungen im Frühjahr. Zwar verbuchten Gastwirte und Hoteliers im Mai ein Plus, im Vergleich zum Mai 2020 jedoch lagen die Umsätze npreisbereinigt um 1,7 Prozent niedriger.

Zum Teil warten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ewigkeiten, bis der Arbeitgeber ihnen ein Abschlusszeugnis ausstellt. Gibt es keine gesetzliche Frist? Eine Anwältin klärt auf.

Wurde die eigene Wohnung überflutet oder das Haus nach einem Hochwasser unbewohnbar, wird der Job nachrangig. Aber wie sieht es rechtlich aus? Was gilt für vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer?

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt seit über zwei Wochen kontinuierlich an. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Mittwochmorgen lag sie bei 11,4 – am Vortag betrug der Wert 10,9 und beim jüngsten Tiefststand am 6. Juli 4,9.

Wer nachweislich durch Belastungen am Arbeitsplatz erkrankt, kann Leistungen der Unfallversicherung erhalten. Die Anerkennung von sogenannten Berufskrankheiten ist aber gar nicht so einfach.