Arbeitsrecht: Corona kein Grund für Rückgabe von Urlaubstagen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Genehmigter Urlaub muss auch dann genommen werden, wenn die geschmiedeten Pläne für die freien Tage wegen Corona hinfällig sind. Das gilt auch für Beamte. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weist der Bund-Verlag hin.

Bei Beamten ist das Verschieben eines Urlaubs aus wichtigen Gründen zwar möglich. Allein die Corona-Pandemie sei aber keine ausreichende Begründung. Geklagt hatte in diesem Fall ein Polizist, der für Hochzeitsfeiern Urlaub genommen hatte. Als klar war, dass sie ausfallen würden, wollte er die Urlaubstage verschieben.

Der Mann argumentierte, dass er die freien Tage nicht wie geplant würden nutzen können und verwies zusätzlich auf die zum damaligen Zeitpunkt - im Frühling - verhängten Ausgangssperren in Bayern, die eine Erholung nicht möglich machen würden. Doch er blitzte ab.

Urlaub diene der Erholung, Entspannung, Freizeit und Muße – und die Einschränkungen durch Corona schlössen das nicht aus, so das Gericht. Wichtige Gründe für das Verschieben sah es nicht. Grundsätzlich falle es in das Risiko des Beamten, wenn ein genehmigter Urlaub nicht so gestaltet werden könne wie ursprünglich geplant.

Auch in privaten Betrieben haben Arbeitnehmer kein Recht, eingeplanten Urlaub zu verschieben - wollen sie einen genehmigten Urlaubsantrag zurückziehen, muss ihr Arbeitgeber zustimmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Jahr 2023 haben rund 479.900 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren zwar 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2022, aber noch immer sechs Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie.

Galeria-Investor Beetz ist zuversichtlich, den insolventen Warenhauskonzern wiederbeleben zu können. Die meisten Filalen sollen erhalten bleiben. Welche geschlossen werden, steht noch nicht fest.

Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Zwar verschwimmen hier die Grenzen zwischen Job und Privatleben oft. Wann dann die Unfallversicherung greift und wann nicht, zeigt ein exemplarischer Fall.

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren.

Es muss sich etwas ändern auf den Chefetagen: Die Führungskräfte, die heute über die Zukunft von Unternehmen entscheiden, sollen nicht einfach nur funktionieren. Sie müssen Vorbildfunktion repräsentieren. Kommunizieren statt regieren. Anpacken statt anpassen. Zuhören statt ständig senden. Doch die Entwicklung scheint gerade andersherum zu laufen. Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.