Bar bezahlen geht fast immer

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Seit Corona scheint Barzahlung unerwünscht. Selbst Bäcker, Metzger und Apotheken wollen, dass ihre Kunden mit Karte zahlen. Verbraucher, die Münzen und Scheine bevorzugen, stehen vor der Frage, ob Geschäfte deren Annahme verweigern dürfen. Die Antwort ist ein klares Ja, aber. Und was dann?

Es scheint, als sei Barzahlung in Deutschland auf dem Rückzug. Zwar bezahlten voriges Jahr noch 60 Prozent der Bürger alltägliche Waren mit Barem, wie aus einer Umfrage der Bundesbank hervorgeht. Im Vergleich zur Vorgängerbefragung 2017 war dies jedoch ein Rückgang um 15 Prozent. Auch das bar entrichtete Umsatzvolumen schrumpfte von rund 50 Prozent auf rund ein Drittel.

An den Ladenkassen beglichen Kunden vor allem Rechnungen bis 20 Euro in Scheinen und Münzen. Bei Beträgen darüber dominierte der Erhebung zufolge Kartenzahlung. Deren Anteil wuchs auf ein Drittel, der Umsatzanteil auf fast 50 Prozent. Mobiltelefone als Ersatz für die Brieftasche sind noch relativ selten, wie Bundesbank und Branchenverband Bitkom feststellten. Dennoch beschleunigt Corona den Trend weg vom Zahlen mit Bargeld.

Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel

Allerdings sind in Deutschland auf Euro lautende Münzen und Scheine das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus leitet sich eine Annahmepflicht ab. Johannes Beermann, für Bargeld zuständiges Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank in Frankfurt, erläutert: «Jedermann ist gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten oder -Münzen als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren». Grundsätzlich jedenfalls.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Die erste leitet sich aus dem Münzgesetz ab (§ 3 Abs. 1 Satz 2). Demnach ist weder ein Laden noch ein Lokal verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen oder die Bezahlung von Einkäufen über eine Gesamtsumme von 200 Euro hinaus in Cent und Euro-Stücken zuzulassen.

Die zweite Ausnahme ist für den Alltag viel relevanter und resultiert aus der Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Demnach bleibt es ihnen überlassen, miteinander andere Zahlungsoptionen zu vereinbaren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Diese reicht Beermann zufolge vom Ausschluss bestimmter Banknotenstückelungen bis zur Festlegung einer bestimmten Zahlungsart.

Kunden müssen informiert werden

Im Prinzip kann ein Laden oder Restaurant so die Annahme von Bargeld komplett ausschließen. Nutzen Geschäfte solche Regeln, haben sie darauf aufmerksam zu machen. «Der Kunde muss vor Kaufabschluss über die Zahlungsbedingungen informiert werden», unterstreicht Ulrich Binnenbößel vom Handelsverband HDE. Meistens weisen Schilder im Kassenbereich darauf hin.

Kunden brauchen das nicht hinzunehmen. «Ich habe Schilder, die Barzahlung ablehnen, stets erfolgreich freundlich lächelnd ignoriert», sagt Hartmut Walz, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Ludwigshafen und Verfechter des Bargelds. Sein Rat an alle, die keine Karte zücken mögen: «Mit den Füßen abstimmen und den Laden oder das Lokal verlassen. Wir müssen ja nicht mit Anbietern kontrahieren, die unser Bargeld ablehnen.»

Tatsächlich wird kaum ein Laden die Annahme von Banknoten und Münzen verweigern. Der Konkurrenzdruck im stationären Handel ist viel zu hoch. «Es wird sich kein Händler wirklich leisten können, auf Sicht auf die Akzeptanz von Bargeld zu verzichten», umschreibt HDE-Mann Binnenbößel die Situation.

Wie Walz weist auch Binnenbößel auf die Möglichkeit hin, in ein anderes Geschäft zu gehen, wenn das eine das Bargeld nicht haben will. Zudem bleibt die Alternative Girokarte. Davon gibt es dem HDE zufolge etwa 100 Millionen Stück. Damit besitzt theoretisch jeder Bürger mehr als eine dieser Geldkarten. Wer keine hat und mit Barem nichts ausrichtet, kann Ware zurücklegen lassen.

Müssen Behörden Bargeld annehmen?

Umstritten ist, ob öffentliche Institutionen sich der Barzahlung verweigern dürfen. Eine wegweisende Entscheidung dazu trifft demnächst das Bundesverwaltungsgericht. Ihm liegt der Fall zweier Hessen vor, die ihre Rundfunkgebühren bar zahlen wollen und dafür bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zogen.

Der sagte zwar, dass öffentliche Verwaltungen, etwa Finanzamt und Bußgeldstellen, Münzen und Noten zu akzeptieren haben, die EU-Staaten dies aber einschränken können (Urteile vom 26. Januar 2021, Rechtssachen C-422/19 und C423/19). Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt Details für Deutschland klären.

Bargeld ist Wertaufbewahrungsmittel

Selbst wenn Verbraucher ihre Einkäufe von Apotheke über Supermarkt bis Tankstelle zunehmend mit Karte zahlen, erfüllt Bargeld aus Sicht der Bundesbank weiterhin eine wichtige Funktion: die der eisernen Reserve für schlechte Zeiten. «Es wird in großem Umfang als Wertaufbewahrungsmittel genutzt», stellt Johannes Beermann fest.

Dazu passt, dass der Wert der von der Bundesbank ausgegebenen Scheine 2020 um zehn Milliarden Euro höher ausfiel als im Vorjahr. Der mit der Nachfrage vergleichbare Notenumlauf (netto) stieg um 70 Milliarden Euro, davon allein 21 Milliarden im ersten Lockdown-Monat März 2020.

Bargeld-Freund Walz lobt dessen «Robustheit»: Cash zu bunkern, helfe zum einen gegen Negativzinsen. Zum anderen blieben Verbrauchern im Unterschied zu digitalen Zahlungsweisen auch bei Systemausfällen infolge von Hackerangriffen, Stromausfall oder Währungskrisen flüssig. Es gibt aber auch Situationen, in den Walz widerwillig zur Karte griff. Ausgerechnet in der Bibliothek seiner Uni musste er zwei Euro Strafe für ein zu spät zurückgegebenes Buch unbar löhnen. (dpa)


 

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