Corona-Hilfe darf nicht wegen alter Schulden gepfändet werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Selbstständige und Kleinstunternehmer müssen mit dem Geld aus der Corona-Soforthilfe keine alten Schulden begleichen. Die Mittel seien zweckgebunden und daher nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie dienten der Abmilderung einer finanziellen Notlage. Gläubiger haben also keinen Zugriff. Das geht aus einer Entscheidung der obersten Zivilrichter aus dem März hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. (Az. VII ZB 24/20)

Im konkreten Fall ging es um 9000 Euro aus dem Bundesprogramm und der «NRW-Soforthilfe 2020», die Ende März 2020 bewilligt wurden und auf ein Pfändungsschutzkonto flossen. Auf einem solchen «P-Konto» sind eine feste monatliche Grundsumme plus bestimmte Freibeträge vor Pfändungen sicher, damit Geld zum Leben übrig bleibt.

Das Amtsgericht Euskirchen hatte auf Antrag der Schuldnerin den pfändungsfreien Betrag für April 2020 um die 9000 Euro erhöht. Dagegen legte der Gläubiger Beschwerde ein - nun auch in letzter Instanz ohne Erfolg.

Laut BGH sind die Hilfen ausschließlich zur Finanzierung von Verbindlichkeiten gedacht, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind. Der Empfänger könne frei entscheiden, welche Ausgaben er damit tätige, er allein sei dafür verantwortlich. Deshalb sei der Pfändungsfreibetrag um die Summe zu erhöhen.

Die Richter schlossen damit eine Lücke im Gesetz, wo dieser Fall bisher nicht bedacht war. Im bereits beschlossenen Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, das im Laufe des Jahres in Kraft tritt, gibt es dazu eine Regelung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tourismusbranche steht vor der Herausforderung, effektive Führungsstile zu implementieren, die nicht nur den betrieblichen Erfolg sichern, sondern auch die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeiter fördern. Ein Fachartikel von Rita Einöder, Managing Partnerin bei Kohl > Partner.

Die Zahl der Gäste und Übernachtungen in Hamburger Beherbergungsbetrieben ist im November 2023 gestiegen. Auch nach Schleswig-Holstein kamen im vergangenen November mehr Besucher.

Wer mit der Bahn reisen will, braucht starke Nerven. Erneut ruft die Lokführergewerkschaft GDL zum Streik auf - diesmal soll er sechs Tage dauern. Welche Rechte haben Bahnreisende nun?

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, bekommt in der Arztpraxis eine Krankschreibung. Aber muss der Arbeitgeber der Bescheinigung glauben? Wann Beschäftigte mit einer Prüfung rechnen müssen.

Frauen verdienen in Deutschland weiterhin weniger Geld als Männer. Seit nunmehr vier Jahren wird die Lohnlücke nicht mehr kleiner. Die Statistik kann die Gründe nur zum Teil klären.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 2,6 Prozent mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2022. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 9,9 Prozent niedriger.

Die Beliebtheit von Fleischersatzprodukten ging zuletzt etwas zurück. Eine neue Untersuchung zeigt, welche Menschen besonders gern zu den Alternativen greifen - und warum.

Die Deutschen haben im vergangenen Weinwirtschaftsjahr erneut rund eine Flasche Wein pro Person weniger getrunken als im Vorjahr. Wie das Deutsche Weininstitut bekannt gab, ist der Weinkonsum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 19,9 auf 19,2 Liter pro Person gesunken.

Konsumflaute, gestiegene Bauzinsen und die lahmende Weltkonjunktur setzten der deutschen Wirtschaft 2023 zu. Ob Europas größte Volkswirtschaft in diesem Jahr wieder in Schwung kommt, ist zunehmend fraglich.

Pünktlich zur größten Tourismusmesse CMT im Land melden die Industrie- und Handelskammern sowie der Dehoga Baden-Württemberg im zweiten Jahr in Folge sehr positive Ausbildungszahlen.