Corona-Krise: Bund und Länder beschließen drastische Einschränkungen - keine touristischen Übernachtungen oder Reisen mehr

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Mit drastischen Einschränkungen wollen Bund und Länder die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. «Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat», sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montagabend in Berlin. Es gehe darum, soziale Kontakte zu verringern. Das wirtschaftliche Leben, die Energieversorgung und die medizinische Versorgung sollten aufrecht erhalten werden, sagte Merkel. Das Gesundheitssystem solle nicht überfordert werden. Bund und Länder beschlossen einen insgesamt anderthalbseitigen Handlungskatalog, den Merkel komplett vorlas (Katalog folgt weiter unten).

Die Umsetzung der nun beschlossenen Maßnahmen obliege den Ländern und Kommunen. «Natürlich wird es Kontrollen geben», betonte die Kanzlerin, die nüchtern und gefasst auftrat. Sie hoffe, «dass es ein gewisses Einsehen der Menschen gibt», sagte Merkel. Es sei beispielsweise sinnlos eine Schule zu schließen, wenn sich die gleichen Schüler dann woanders treffen. «Wir kommen desto schneller durch diese Phase hindurch, je mehr sich jeder einzelne an diese Auflagen und an diese Regelungen hält.»


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Eine Vielzahl von Geschäften soll geschlossen, Gottesdienste sowie Treffen in Vereinen verboten und Spielplätze gesperrt werden, wie aus dem Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder hervorgeht. Die Maßnahmen sollen ab sofort gelten.

Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollen allerdings offen bleiben - wenn auch mit einer gewissen Steuerung, um Warteschlangen zu vermeiden. Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen auch Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen - aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte oder der Großhandel. Verkaufsverbote für den Sonntag sollen ausgesetzt werden.

Der Beschluss sieht vor, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu «notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken» genutzt werden sollen. «Das beinhaltet und bringt mit sich auch, dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll», sagte Merkel.

Geschlossen werden sollen Bars, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen - dies ist in einigen Ländern bereits der Fall oder angekündigt. Dicht machen sollen außerdem Messen, Ausstellungen, Kinos sowie Freizeit- und Tierparks, außerdem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie Bordelle.

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden.

Außerdem sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden. Dies gilt auch für Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere Glaubensgemeinschaften. Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen Besuchsregelungen erlassen werden.

Für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische sowie einer Reglementierung der Besucherzahl verringert werden.

Im Kampf gegen das Coronavirus hatte Deutschland am Montag an den Übergängen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie zur Schweiz mit strengen Grenzkontrollen begonnen. An einigen Grenzübergängen bildeten sich mit Beginn der Kontrollen am Montag um 8.00 Uhr längere Staus. Kleinere Straßen - etwa von Frankreich nach Baden-Württemberg - wurden komplett gesperrt.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schlug ebenfalls weitreichende Einreisebeschränkungen in die Europäische Union für zunächst 30 Tage vor. Darüber habe sie die Chefs der G7-Länder am Montag in einer Videokonferenz informiert, sagte von der Leyen. Ausnahmen solle es unter anderem für Nicht-EU-Bürger mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung, Angehörige von EU-Bürgern, Diplomaten, Ärzte, Krankenpfleger, Forscher und Experten geben.

Wegen der Coronakrise haben hierzulande bereits Zehntausende Schulen und Kitas in Deutschland zugemacht. Die flächendeckenden Schließungen gelten in der Mehrzahl der Bundesländer seit diesem Montag.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plant vorerst weiter einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne neue Schulden für das kommende Jahr - allerdings sind die Folgen der Coronavirus-Krise noch nicht berücksichtigt. Die Auswirkungen seien voraussichtlich «nicht unerheblich», hieß es im Finanzministerium. Scholz hatte am vergangenen Freitag betont, angesichts der guten Haushaltslage könne der Staat das tun, «was jetzt notwendig ist».

So kann das erleichterte Kurzarbeitergeld wegen der Coronavirus-Krise bereits kurzfristig fließen. Die Erleichterungen träten rückwirkend zum 1. März in Kraft und würden rückwirkend ausgezahlt, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit.

Die Coronakrise trifft auch Bundesbürger im Ausland: Mehrere Tausend Deutsche sitzen nach Einschätzung der Regierung derzeit wegen Reisebeschränkungen anderswo fest. Vor allem in der Türkei, Marokko, Indonesien und den Philippinen haben Bundesbürger nach Angaben des Auswärtigen Amts Schwierigkeiten, nach Deutschland zurückzukehren.


Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  •  Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze.


III. Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.


IV. Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

(Mit Material der dpa)


 

Die Länder würden den am Montag gemeinsam von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer beschlossenen eineinhalbseitigen Handlungskatalog nun umsetzen, hieß es laut dpa. Die Beschlüsse müssen von den Ländern noch umgesetzt werden. Dies werde per Erlass geschehen, bestätigte die Düsseldorfer Staatskanzlei.

Am Vormittag hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) noch gesagt, das Land wolle Spielplätze nicht schließen. Dies könne man Kindern - etwa in kleinen Mietwohnungen - nicht antun, weil es dann auf engem Raum zu einer Situation käme, die keiner verantworten könne. Er gehe davon aus, dass Eltern auch auf Spielplätzen darauf achteten, dass sich keine großen Gruppen bilden.

Die Städte könnten kommunale Spielplätze grundsätzlich sperren, um das Infektionsrisiko zu senken, erklärte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. «In jedem Fall gelten für das Spielen im Freien die gleichen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz wie überall. Es geht darum, unnötige soziale Kontakte zu vermeiden.»

(Mit Material der dpa)


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