Darf mein Arbeitgeber jetzt einen Corona-Schnelltest verlangen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie sollen auch durch vermehrt eingesetzte Schnelltests möglich werden. Die Anwendung ist relativ unkompliziert, der Test fix gemacht - zum Beispiel vor der Arbeit. Aber dürfen Arbeitgeber von ihren Beschäftigten einen solchen Schnelltest verlangen?

«Eine schwierige Frage», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Schließlich gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Der Fachanwalt hat aber eine Einschätzung: «Meine persönliche Meinung geht klar dahin, dass Arbeitgeber einen solchen Schnelltest verlangen können.» Arbeitgeber seien zum Beispiel ihren Kunden und auch ihren Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet.


Anzeige

Corona-Selbsttest jetzt verfügbar

Der Antigen-Schnelltest der Marke BOSON wurde gerade zur Eigenanwendung in Deutschland zugelassen. Im Tageskarte-Shop ist der einfache Test jetzt schon in einer Großverpackung (250 Tests) verfüg- und lieferbar. Kleinere Verpackungseinheiten und weitere Tests folgen in den nächsten Tagen.

Hier mehr erfahren und kaufen


Infizierte schnell identifizieren

«In einer solchen Pandemie-Situation müssen Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten versuchen, möglichst schnell zu identifizieren, ob jemand erkrankt ist. Insbesondere weil viele Erkrankte ja auch gar keine Symptome zeigen», sagt Schipp. Das heißt: Wo Kontakte mit Kunden oder anderen Arbeitnehmern für Beschäftigte unvermeidbar sind, müssen sich Arbeitnehmer wohl auf Verlangen des Arbeitgebers einem Test unterziehen.

Und was, wenn sich Arbeitnehmer weigern, einen Corona-Schnelltest zu machen? Schipp sieht das so: «Wer sich weigert, den wird der Arbeitgeber nach Hause schicken können.» Die Person bekomme dann unter Umständen auch keinen Lohn, weil sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringt.

Wer Test verlangt, muss auch zahlen

Die Kosten für Schnelltests muss dem Fachanwalt zufolge aber grundsätzlich der Arbeitgeber tragen, wenn er sie verlangt.

Wie oft Arbeitgeber einen Test verlangen können, ist laut Schipp ebenfalls schwierig zu beantworten und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es sei aber durchaus denkbar, dass es in bestimmten Jobs für den Arbeitgeber zulässig ist, täglich einen Test zu verlangen. «Vorausgesetzt, es sind überhaupt so viele Schnelltests verfügbar», so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch für das 4. Quartal und das Gesamtjahr 2023 hat der DEHOGA wieder die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem aktuellen Zahlenspiegel zusammengestellt. Wie werden zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen bereit gehalten.

Wer in Elternzeit ist, hat meist anderes als den eigenen Job im Kopf. Wenn dann plötzlich von Kündigung die Rede ist, sitzt der Schock tief. Aber ist das überhaupt möglich?

Mit 15 Prozent realen Umsatzverlusten liegen Gastronomie und Hotellerie in NRW trotz Übernachtungsrekord mit den Umsätzen immer noch deutlich unter Vor-Corona-Niveau. Die Rückgänge bleiben seit Corona drastisch hoch genauso wie der anhaltende Kostendruck. Auch 2024 startet mit Verlusten.

Wer vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann auf das Modell der Brückenteilzeit setzen. Aber wer hat eigentlich Anspruch? Und wie läuft das mit dem Antrag? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Für viele Menschen ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Doch einige Firmen fordern nun wieder mehr Präsenz ein. Steht ein Umdenken bei den deutschen Unternehmen bevor?

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen im letzten Jahr noch immer nicht erreicht. Damit blicken Deutschlands Gastgeber auf das vierte Verlustjahr in Folge zurück, kommentierte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger.

In Deutschland gibt es zwar mehr Beschäftigte, aber die geleistete Arbeit steigt nicht entsprechend. Das Problem könnte abgemildert werden, wenn Teilzeitkräfte wieder voll arbeiten. Doch am Ende bleiben oft nur ein paar Euro mehr.