Das gilt für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz: In einigen Unternehmen gehört sie wegen der Corona-Pandemie inzwischen zum Alltag, anderswo können sich Beschäftigte hingegen auch völlig ohne Mund-Nasen-Schutz bewegen. Was gilt rechtlich? Drei Fragen dazu, die sich viele Beschäftigte gerade stellen - und Antworten darauf.

Muss am Arbeitsplatz ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

Kommt drauf an. Zunächst einmal hat jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Er muss während der Corona-Pandemie zum Beispiel dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz möglichst gering ist.

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) im August konkretisiert worden.

Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss, ist allerdings immer abhängig von einer Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz. Die Arbeitsschutzregel legt dann zum Beispiel fest, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten gewahrt werden muss. Wo diese Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und andere Mittel wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zum gegenseitigen Schutz tragen. Betriebe, die sich an die Arbeitsschutzregel-Standards halten, können davon ausgehen, rechtssicher zu handeln.

Zum Teil können die örtlich geltenden Bestimmungen aber auch über diese Arbeitsschutzregel hinausgehen. So hat der Berliner Senat zum Beispiel am Dienstag angekündigt, eine Maskenpflicht für Büros und Verwaltungsgebäude generell verpflichtend zu machen, die immer dann gilt, wenn der eigene unmittelbare Arbeitsplatz verlassen wird.

Und was gilt, wenn sich Beschäftigte weigern, eine Maske zu tragen?

Der Arbeitgeber hat hier ein Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt. Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer Schutzmaske am Arbeitsplatz an, so ist das vom Weisungsrecht gedeckt - und Beschäftigte müssen sich dann daran halten, wie die Gewerkschaft Verdi in einem FAQ erklärt. Wer sich verweigert, riskiert eine Abmahnung - und im wiederholten Fall eventuell sogar eine Kündigung.

Muss der Arbeitgeber Masken bereitstellen?

Verpflichtet ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so muss er diesen auch bereitstellen oder dafür bezahlen, wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt.

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die Maske zur Dienst- oder zur Schutzkleidung zählt. Dienstkleidung müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen, auch wenn sich Unternehmen in der Praxis oft an den Kosten beteiligen oder Beschäftigte die Ausgaben steuerlich absetzen können. Eine persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe oder einen Helm muss der Arbeitgeber dagegen in jedem Fall bezahlen - und sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er laut Anwältin Oberthür ebenfalls in diese Kategorie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Fachkräftemangel unter den Unternehmen in Deutschland hat weiter abgenommen – vor allem in der Industrie und im Handel. Im Hotelgewerbe und der Logistik dagegen sucht jedes zweite Unternehmen händeringend Fachpersonal.

Aus Nordrhein-Westfalen kommen viele zum Urlaub an die Nordsee. Da an der Küste und auf den Inseln aber Arbeitskräfte fehlen, machen sich Gastronomen und Touristiker nun im Ruhrgebiet auf die Suche.

Der seit Jahresanfang wieder geltende normale Mehrwertsteuersatz hat in der rheinland-pfälzischen Gastronomie einer Befragung des Dehoga zufolge zu deutlichen Rückgängen bei Umsätzen und Gästen geführt.

Die Gastronomie in Deutschland schwächelt weiter. Der Umsatz sank im Januar 2024 um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Januar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, war er 14,0 Prozent niedriger.

An Sonn- oder Feiertagen herrscht eigentlich Beschäftigungsverbot. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Welche Regeln gelten? Was gilt für Zuschläge und Freizeitausgleich? Fragen und Antworten.

Morgen wäre der erste Arbeitstag, aber Grippe oder Magen-Darm machen dem Neustart einen Strich durch die Rechnung. Das gibt nicht nur ein schlechtes Gefühl, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen.

Wohl (fast) jeder kennt diese Situation: Man zieht seine Lieblings-Jeans an und stellt mit Erschrecken fest, dass der Knopf kaum noch zugeht. Was jetzt? Wieder eine Diät durchziehen? Und dann mit dem Jo-Jo-Effekt kämpfen?

Beschäftigte in Deutschland sind einer neuen Umfrage zufolge zunehmend bereit, den Job zu wechseln. So stimmten nur rund 53 Prozent der Befragten der Aussage vollständig zu, sie beabsichtigten, in einem Jahr noch bei derselben Firma beschäftigt zu sein. 2018 lag dieser Anteil bei rund 78 Prozent.

Die Menschen in Deutschland wollen mehr pflanzliche Alternativen zu tierischen Produkten konsumieren und setzen beim Thema kultiviertes Fleisch auf Wahlfreiheit. Das zeigt eine neue Umfrage in Deutschland.

Kann man das wirklich so schreiben? Ist es zu förmlich, zu locker, womöglich gar unverständlich? Geschäftliche Kommunikation geht nicht jedem leicht von der Hand.  Mit diesen Tipps formulieren Sie präzise.