Dienstfahrzeug: Steuervorteil nutzen mit dem Fahrrad vom Chef

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei der Anschaffung eines Fahrrades helfen. «Übereignet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad aus dem Unternehmensbestand oder auch ein speziell für einen Mitarbeiter erworbenes Fahrrad, kann dies steuerbegünstigt erfolgen», erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Die Übereignung des Fahrrades führt zwar grundsätzlich zu Arbeitslohn, aber der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, diesen Arbeitslohn pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. «Das ist vorteilhaft, weil mit der Pauschalversteuerung auf diesen Teil des Arbeitslohns keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind und der zusätzliche Arbeitslohn keine Auswirkungen auf den Steuersatz hat», erläutert Nöll. Es entsteht keine sogenannte Progressionswirkung.

Steuer kann auf Arbeitnehmer abgewälzt werden

Häufig trägt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, diese Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Voraussetzung für die günstige Pauschalversteuerung ist, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übereignet wird. Gehaltsumwandlungsmodelle profitieren nicht.

«Denkbar sind auch Gestaltungsmodelle bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für ein neues Fahrrad teilen», erklärt Nöll. Kostet das gewünschte Fahrrad beispielsweise 1500 Euro und der Arbeitgeber ist bereit, 1000 Euro zu übernehmen, kann der Arbeitnehmer die Differenz von 500 Euro zuzahlen. Die pauschale Steuer von 25 Prozent fällt dann nur auf 1000 Euro an.

E-Bike darf nicht zu schnell sein

Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelungen nur für Fahrräder und E-Bikes gelten, die kein Kraftfahrzeug sind. Das E-Bike darf also nur Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h unterstützen. Will der Arbeitgeber das Fahrrad nicht an den Arbeitnehmer übereignen, sondern es diesem lediglich zur Nutzung überlassen, ist dieser geldwerte Vorteil gänzlich steuerfrei, wenn es sich um ein konventionell angetriebenes Fahrrad oder um ein E-Bike mit einer Leistungsunterstützung von maximal 25 km/h handelt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen - und zwar um 45.000 auf 2,769 Millionen. Im Vergleich zum März des Vorjahres gab es allerdings 176.000 mehr Arbeitslose.

Der Wechselwille auf dem Arbeitsmarkt ist Umfragen zufolge groß. Die Kündigung tatsächlich beim Arbeitgeber einzureichen, kostet viele dennoch Überwindung. So gehen Sie rechtssicher vor.