DRV-Gutachten zu Stornopauschalen schafft Rechtssicherheit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Aktuell beschäftigen verschiedene Verfahren zum Thema kostenpflichtige Stornierung von Reisen die Gerichte in Deutschland. Konkret geht es um die Frage, ob Reiseveranstalter im Falle einer unwirksamen Stornopauschale auf die konkrete Berechnung des Schadens zurückgreifen dürfen. Wird Reiseveranstaltern diese Möglichkeit verwehrt, könnten sie in einem solchen Fall den Kunden keinerlei Kosten in Rechnung stellen und nicht einmal die dem Reiseveranstalter von den Leistungsträgern in Rechnung gestellte Kosten rückfordern.

Um betroffenen Reiseveranstaltern hier Rechtssicherheit zu bieten, hat der Deutsche Reiseverband (DRV) ein Gutachten bei dem renommierten Reiserechtler Prof. Dr. Ansgar Staudinger in Auftrag gegeben.

Eindeutiges Ergebnis des Gutachtens

Staudinger kommt in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Grundlage dafür bietet, Reiseveranstaltern den Rückgriff auf die konkrete Berechnung der Stornokosten zu verwehren. Jedes andere Ergebnis würde aus seiner Sicht einen europarechtswidrigen Eingriff in die Pauschalreise-Richtlinie bedeuten und damit das austarierte System von Rechten und Pflichten zwischen Veranstalter und Reisenden zerschlagen. Der Reiserechtsexperte weist darauf hin, dass eine vergleichbare rechtliche Analyse bislang nicht existiert.

Unterstützung für betroffene DRV-Mitglieder

DRV-Mitglieder, deren Unternehmen Beklagte in einem solchen Verfahren sind, können das Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Staudinger über das Justiziariat des DRV anfordern.

Zum Hintergrund

In den bisher bekannten Verfahren geht es um die Auffassung der Kläger, dass einem Reiseveranstalter der Rückgriff auf die konkrete Berechnung der durch die Stornierung entstandenen Kosten verwehrt ist, wenn die zuvor angesetzte Stornopauschale für unwirksam erklärt wird. Die Begründung dafür stützt sich auf EuGH-Urteile, die jedoch alle nicht aus dem Bereich des Reiserechts stammen und sich von ihrem Aussagegehalt nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen lassen.

In einem aktuellen Urteil folgt das Amtsgericht München genau dieser Auffassung der Kläger.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erdbeere ist mit großem Abstand die Lieblingsfrucht der Menschen in Deutschland. Vier von fünf Bundesbürgern zählen die roten Vitaminlieferanten zu ihren liebsten einheimischen Früchten (79 Prozent). Schlusslichter in der Beliebtheits-Liste der (eher) süßen Gewächse sind der Rhabarber und die Stachelbeere.

Jeder Generationswechsel bringt naturgemäß Veränderungen mit sich – nicht selten ist dieser Umbruch tiefgreifend und betrifft sowohl die interne Organisation als auch die externe Wahrnehmung. Bettina von Massenbach sagt in einem Gastbeitrag, wie der Generationswechsel im Gastgewerbe gelingt.

Fürs Bewerbungsfoto ins Fotostudio? Tools, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, versprechen einen einfacheren Weg. Aber ist es sinnvoll, KI-generierte Bilder in den Lebenslauf zu packen?

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb wollen organisiert und gemanagt sein. Und zwar mit System, sonst wird das in der Regel nichts, wie die Erfahrung zeigt. Vorgaben müssen kommuniziert, Ziele formuliert und Zuständigkeiten geklärt und festgelegt werden. Wo notwendig, müssen Mitarbeiter ausgebildet und qualifiziert werden.

Manager sind in der Regel voll auf ihren Job fokussiert. Wenn es aber um das „Marketing in eigener Sache“ geht, sind die meisten schwach aufgestellt. Wie kann man es im Vorstellungsgespräch mit geschickter Kommunikation aufs Siegertreppchen schaffen. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Rechnet man Preissteigerungen heraus, hat das bayerische Gastgewerbe im ersten Quartal weniger Umsatz gemacht. Während es in der Gastronomie weiter nach unten geht, verzeichnet der Beherbergungsbereich ein zumindest kleines Plus.

Auch fünf Jahre nachdem die Corona-Pandemie Videokonferenzen zum Durchbruch verholfen hat, bedeuten sie für viele Menschen Stress. Wie stark, das kommt auch darauf an, wer mit wem spricht, wie eine Umfrage im Auftrag von Logitech zeigt.

Arbeiten von zu Hause oder Anwesenheitspflicht im Büro? Wie sieht eine vernünftige Mischung aus beiden Modellen aus? An diesen Fragen scheiden sich in der deutschen Wirtschaft die Geister.

Wer 0,4 Liter Cola bestellt hat, möchte genau diese Menge auch in seinem Glas serviert bekommen. Darf der Gastronom mit Eiswürfeln auffüllen, damit der Füllstrich des Glases erreicht wird?

Trinkgeld wird mittlerweile auch über die digitale Trinkgeldfunktion an Kartenterminals gegeben. Eine aktuelle Analyse zeigt, wie hoch digitale Trinkgelder im Durchschnitt ausfallen – mit teils überraschenden Unterschieden bei den deutschen Millionenstädten.